EnBW verweigert 6-Cent-Zulage EEG § 8, Absatz 2 für Pflanzenöl-BHKWs
(5. Oktober 2004) - Die EnBW will Pflanzenöl-BHKWs die Zulage von 6 Cent/kWh nicht gewähren. Begründung: Pflanzenöl (PÖL) sei kein eindeutiger Pflanzenbestandteil bzw. PÖL sei durch die Gewinnungs- und Verarbeitungskette nicht eindeutig aus landwirtschaftlicher Produktion.
Nach Rückfrage beim Bundesministerium für Umwelt (BMU) gab es folgende Auskunft (Herr Dreher, Abteilung Z):
- Das BMU gibt keine Interpretation des Gesetzestextes. Das sei Sache der Netzbetreiber bzw. Antragsteller bzw. der Juristen.
- Das BMU sei der Auffassung, dass die Zulage nur dann zu zahlen sei, wenn ein Landwirt z.B. Raps im Sinne von NAWARO anbaut, eine eigene Ölpresse auf dem Hof betreibt und dann das Öl im eigenen BHKW verwertet.
Mein Unternehmen plant, baut und betreibt u.a. Pflanzenöl-BHKWs und wir stehen gerade vor der Inbetriebsetzung einer ersten Maschine, die unter das novellierte EEG fällt. Auf Anfrage gab die EnBW-Stuttgart die Auskunft, dass PÖL-BHKWs nicht in den Genuss der 6-Cent-Zulage kommen würden.
Die gesellschaftspolitische Zielsetzung meiner PÖL-Aktivitäten steht im Kontext folgender Organisationen und deren Programmatik: Bundesverband Pflanzenöl e.V., Bundschuh-Biogas-Gruppe e.V. Backnang, Umweltfreundliche Energien Mittlerer Neckar UMEN e.V., Stuttgart, Bund der Energieverbraucher e.V., Bonn.
Unsere lokale/regionale PÖL-Interessengruppe besteht aus mehreren Landwirten zwischen Ludwigsburg und Heilbronn, die auf ihren Stillegungsflächen Raps anbauen, einer Pflanzenölmühle in Gültstein bei Herrenberg, die zu den Pionierbetrieben auf dem Gebiet PÖL als Kraftstoff gehört und mehreren Ingenieuren, Fahrzeugumrüstern und BHKW-Herstellern (Konrad Weigel, Freystadt) und BHKW-Betreibern.
Erklärtes Ziel ist, heimischen Energieträgern aus landwirtschaftlicher Produktion über kleine Wirtschaftskreisläufe zum Durchbruch zu verhelfen. Wir halten es jedoch nicht für sinnvoll, auf jedem Hof eine kleine Ölpresse zu betreiben wegen all der sattsam bekannten Probleme mit der Aufbereitung, Lagerung und der Einhaltung von Qualitätsstandards, was obligatorisch ist beim Einsatz von PÖL als Kraftstoff.
Unsere mehrjährige Praxiserfahrung zeigt, dass folgender Kreislauf in ökonomischer und ökologischer Hinsicht optimal ist: Landwirt Ölpflanzenanbau - spezialisierte Ölmühle (Pressung im Lohnverfahren) - Presskuchen als hochwertiges Viehfutter und Öl zurück an den Bauern für Traktoren und BHKWs und PKWs - überschüssiges Öl wird vom Bauern und/oder dem Ölmüller an Fahrzeughalter und BHKW-Betreiber verkauft. Elementar dabei ist, dass praxisgeprüfte, hochqualifizierte und spezialisierte Motoren- und Verfahrenstechniker einbezogen werden.
Nach der alten Fassung des EEG wurde die kWh Strom aus PÖL-BHKWs mit ca. 10 Cent vergütet. Damit war ein wirtschaftlicher Betrieb nur dann möglich, wenn in hohem Maße Bezug von Strom zur Wärmeerzeugung substituiert werden konnte. Deshalb wurde eine breitere Entwicklung und Markteinführung verhindert.
Erst ab ca. 20 Cent/kWh wird eine breitere Akzeptanz einsetzen, was wir an der Zahl der Projekte sehen, denn die Branche geht seit der EEG-Novelle allgemein von 19,5 Cent/kWh aus. Wenn die 6-Cent-Zulage nicht greift, wird die Pflanzenöl-BHKW-Technologie trotz gewaltiger Potenziale und einem riesigen Markt nicht aus ihrem Schattendasein heraus kommen.
Da Strom aus PÖL-BHKWs im Gegensatz zu Wind- und PV-Strom als Regelenergie eingesetzt werden kann, sind hier angemessene Vergütungssätze besonders wichtig.
Ich appelliere an alle Verantwortlichen: Helfen Sie mit, dass die Netzbetreiber für Strom aus PÖL-BHKWs die Vergütungssätze nach EEG § 8 einschließlich aller Zulagen nach Absatz 2 und Absatz 3 ohne Vorbehalt gewähren. Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
H. Blasenbrei-Wurtz
Ingenieurbüro für Erneuerbare Energien und Solarbau Heinrich Blasenbrei-Wurtz, Froschbergstr. 41, 74354 Besigheim, Tel. 07143/32536, Fax 36986, mobil 01704750182
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