Anreizregulierung

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Netzentgelte als Blackbox

Von Aribert Peters

(27. November 2020) Die von den Verbrauchern zu zahlenden Netzentgelte für Strom und Gas werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und überprüft. Zwar hat die Bundesregierung in § 31 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorgeschrieben, dass wichtige Daten dieser Genehmigung auch öffentlich gemacht werden müssen, aber mehrere Netzbetreiber haben gegen diese Veröffentlichung geklagt. Der Bundesgerichtshof hat daraufhin entschieden, dass es sich bei diesen Daten um schützenswerte Geschäftsgeheimnisse handelt (Az. EnVR 21/18). In der Folge hat die Bundesnetzagentur die Daten in einer Tabelle für alle Netzbetreiber geschwärzt veröffentlicht. Nun gab der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung auch die Veröffentlichung des Regulierungskontos frei (Az. EnVR 12/18).

2056 Gasleitung / Foto: Srdjan / stock.adobe.com

Es wäre wünschenswert, dass der Gesetzgeber auch die Veröffentlichung der übrigen Daten der Netzentgeltgenehmigungen verfügt. Denn auch Daten, an denen seitens der Netzbetreiber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht, dürfen veröffentlicht werden, wenn dies im Rahmen eines Bundesgesetzes vorgeschrieben ist. Eine lediglich von der Regierung erlassene Verordnung reicht dafür jedoch nicht aus. Für eine gesetzliche Regelung zur Veröffentlichungspflicht spricht sich auch die energierechtliche Literatur aus. So beispielsweise Prof. Dr. Ulrich Büdenbender in seinem in der Fachzeitschrift „Recht der Energiewirtschaft“, Ausgabe 6/2020, publizierten Aufsatz „Die Veröffentlichung unternehmerischer regulatorischer Daten durch die Bundesnetzagentur“.

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Bundesnetzagentur

Überhöhte Netzentgelte weiter lesen

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Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Bürgerdividende für Netzausbau zu gering

(8. Juli 2013) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Bürgerdividende für den Netzausbau kritisiert: "Die Bundesnetzagentur gesteht den Netzeigentümern eine garantierte Eigenkapitalrendite von über neun Prozent für Netzinvestitionen zu. Die Bürger, die ihr Geld dafür investieren, will man dagegen mit höchstens fünf Prozent abspeisen. Und selbst darüber jammern die Netzgesellschaften auch noch" kommentiert Dr. Aribert Peters, der Vereinsvorsitzende.

Das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium hatten sich mit den vier Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW auf Eckpunkte für die direkte Beteiligung der Bürger am Netzausbau geeinigt. Vom Netzausbau betroffene Bürger sollen sich finanziell am Leitungsbau auf der gesamten Übertragungsnetzebene beteiligen können und für ihre Einlagen bis zu fünf Prozent Zinsen erhalten. Die Bürgerbeteiligung soll bis zu 15 Prozent der Investitionssumme für den Leitungsausbau umfassen. Die Mindesteinlage wird bei rund 1.000 Euro liegen. Anwohner in unmittelbarer Nähe neuer Leitungen sollen bei der Zeichnung bevorzugt werden.

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Netzvergleich vereinbart

Die Bundesnetzagentur hat sich mit den 38 betroffenen Netzbetreibern in einer Vergleichsvereinbarung weiter lesen

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Bundestag repariert Anreizregulierung

Anstieg der Netzentgelte gestoppt weiter lesen

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Absenkung der Kapitalverzinsung richtig

Die Bundesnetzagentur will die Eigenkapitalverzinsung für Neuinvestitionen in Netzanlagen um etwa einen Prozentpunkt absenken. weiter lesen

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Netzbetreiber bekommen mehr

Der BGH in 2 Grundsatzbeschlüssen zur Ermittlung von Netzentgelten bzw. Garantierendite weiter lesen

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Netzrenditen überhöht

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze als überhöht kritisiert. weiter lesen

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Anreiz zum Scheinwettbewerb

Dank der Anreizregulierung sollen ab 2009 die Netzentgelte bei Strom und Gas kräftig purzeln. weiter lesen

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Ländern scheitern mit Verwässerung

Verbraucher begrüßen die Niederlage weiter lesen

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Diagramm Dynamische Anreizregulierung

(online am 04. Oktober 2006)

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Regulierungsbericht pünktlich übergeben

Über 300 Seiten starke Bericht zur Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze weiter lesen

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