Archiv der Regionalgruppe Lübeck 2006
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Segment-ID: 7858(25.11.06) Zum 3. Mal: Gericht stärkt Rechte der Fernwärmekunden weiter lesen
Erneute Niederlage für die Stadtwerke
(25.11.2006) Zum 3. Mal: Gericht stärkt Rechte der Fernwärmekunden
Schade, dass mit den Stadtwerken nichts auf dem Verhandlungsweg zu klären ist. Entweder müssen die Kunden klagen oder die Stadtwerke verklagen die Kunden. Seit Jahren läuft der Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken und der Familie W., die vom Energie-Stammtisch / Bund der Energieverbraucher unterstützt und von Rechtsanwalt Holger Vödisch / Kanzlei am Drägerpark vertreten wird, wegen überhöhter Fernwärmeabrechnungen.
Erster Etappensieg 2004: Das Gericht entschied: Die Rechnungen waren nicht fällig, weil die Fernwärmeabrechnungen nicht durchschaubar waren. Die Stadtwerke entschlossen sich daraufhin, die Abrechnungen zu verbessern, indem sie den Anschlusswert, die Preisänderungen und weitere detaillierte Angaben machten. Nach unserer Meinung reichte das noch nicht aus, aber unsere Berufung - auch die der Stadtwerke - wurde abgelehnt u.a. wegen fehlendem öffentlichen Interesse. Wir waren und sind der Meinung, dass ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, denn betroffen sind ca. 22.000 Fernwärmekunden.
Die Stadtwerke (damals EWL) fühlten sich auf der sicheren Seite und verklagten nunmehr die Familie W. auf Zahlung der ausstehenden Beträge. Die Richterin machte sich die Mühe unter anderem in ausführlicher öffentlicher Verhandlung, die komplizierte Preisformel zu prüfen und erkannte: die (alte) Formel, die die Preisänderungen begründen soll, ist nicht transparent. Folglich wurde die Klage der Stadtwerke abgewiesen, d.h. Familie W. muss die hohen Nachzahlungen nicht leisten.
Das ist ein erfreuliches Ergebnis: jahrelang haben wir vom Energie-Stammtisch darauf hingewiesen, dass die Preisformel Faktoren bzw. "Stellschrauben" enthält, die den Stadtwerken willkürliche Preissteigerungen ermöglichen. Mehrfach haben wir aufgezeigt, dass die Konstruktion der Lübecker Fernwärme-Preisformel nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Recht haben ist schön, aber viel schöner noch ist es, Recht zu bekommen.
Das Urteil hat vorläufige Rechtskraft. Es gilt nur für diesen Rechtsstreit gegen Familie W. Aus unserer Sicht hat es aber Bedeutung für alle Fernwärmekunden:
1. Die Nachforderungen aus den Jahresabrechnungen der letzten Jahre brauchen nicht bezahlt zu werden!
2. Preissteigerungen, die sich aus einer nicht nachvollziehbaren Preisformel ergeben, sind unwirksam!
Seit dem 1.9.2006 haben die Stadtwerke eine neue Preisformel (ohne den strittigen Faktor "fEG", dafür mit erhöhter Ölpreisbindung).
Damit sind sie aber nicht "aus dem Schneider", denn - so behaupten wir - auch diese Preisformel ist ungültig, weil sie sich auf längst ungültige Preisbestimmungen bezieht.
Den vorgeblichen "Druckfehler" (O-Ton von Herr Fischer, Stadtwerke) haben sie trotz unserer Hinweise nie korrigiert. Es wird also weiter 'gewurschtelt'.
Somit brauchen die Fernwärmekunden auch die Nachforderungen aus der kommenden Jahreabrechnung nicht bezahlen! Wer bezahlt, ist selber Schuld.
Wer Rat und Hilfe sucht, wende sich an den Bund der Energieverbraucher / Regionalgruppe Lübeck.
G. Duske
schließen(31.10.06) Die Regionalgruppe Lübeck lädt herzlich ein zum "Energie-Stammtisch" weiter lesen
In Lübeck ticken die Uhren anders!
(31.10.2006) Die Regionalgruppe Lübeck im Bund der Energieverbraucher lädt herzlich ein zum "Energie-Stammtisch" am Donnerstag, den 2. November 2006 um 18:30 Uhr im Ratskeller zu Lübeck / Raum "Linde".
Unser wichtigstes Thema:
Alle Fernwärme-Kunden sollten Einspruch gegen ihre neuen Jahresabrechnungen einlegen, denn die neue Preisformel ist ungültig, weil sie auf bereits ungültigen Preisbestimmungen vom 1.1.2003 basiert.
Die bis heute gültigen Preisbestimmungen für Fernwärme sind die vom 1.7.2003.
Wir haben errechnet, dass bereits seit 1.1.2004 und bis heute von den Stadtwerken überhöhte Arbeitspreise abgerechnet wurden.
Leider haben die meisten Fernwärme-Kunden ohne Widerspruch die Abrechnung für 2004 gezahlt. Aber für die Jahresabrechnung 2005 und die folgende für 2006 ist der Einspruch möglich und unbedingt nötig.
Verbraucherschutz bedeutet: Verbraucher müssen sich selbst schützen!
Wir haben ein neues Einspruchs- und Rückforderungs-Schreiben entworfen.
Damit können Sie bequem und ohne Risiko Ihr gutes Recht gegenüber den Stadtwerken vertreten.
Außerdem werden wir uns mit dem wichtigen Thema "Klimaschutz" beschäftigen:
Dass in Lübeck die Uhren anders ticken als anderswo, wird oft scherzhaft bemerkt. Aber wirklich erschreckend ist dies in Bezug auf den Klimaschutz.
Die Stadtwerke Lübeck wollen sich mit 50 Millionen EURO am Neubau eines Kohlekraftwerkes beteiligen: baugleich oder ähnlich der Dreckschleuder von Rostock. Ist das Lübecks Beitrag zum Klimaschutz?
Es gibt moderne emissionsärmere Kraftwerke, z.B. Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke, die bei weniger Schadstoff-Ausstoß eine viel höhere Effizienz (Ausnutzung der Primär-Energie) haben.
Alle Zeitungen berichten heute auf der Titelseite über Klimaschutz und den wichtigen Vorstoß der Briten mit dem "Stern-Report". Der frühere Weltbank - Ökonom Stern weist nach, dass der Weltwirtschaft Billionen-Schäden entstehen durch Nichtstun oder Halbherzigkeit beim Klimaschutz. Der Anstieg des Meeresspiegels würde auch Lübeck betreffen. Mit der Beteiligung an einem Kohlekraftwerk wird Lübeck selbst zu dieser bedrohlichen Entwicklung beitragen. Die Lübecker Nachrichten dagegen titeln heute als wichtigste Nachricht: "Schulterschluss für Lübecks Flughafen".
Da darf man schon vermuten, dass hier die Uhren nicht nur anders - sondern falsch gehen, wenn es stimmt, dass globales Denken lokales Handeln erfordert.
Wir empfehlen den hiesigen Kommunalpolitikern und allen BesucherInnen unserer Seite den Al Gore-Film "Eine unbequeme Wahrheit".
G. Duske
schließen(07.10.06) Die Stadtwerke Lübeck haben zum 1.10.2006 den Fernwärmepreis weiter lesen
Mit 'neuer Formel' steigt der Fernwärmepreis noch höher!
(07.10.2006) Die Stadtwerke Lübeck, vormals EWL, haben zum 1.10.2006 den Fernwärmepreis von 59,83 € um 6,95 € auf 66,78 €/MWh angehoben. Eine Steigerung um 11,62%.
Auf die neue ungültige Berechnung weist die Regionalgruppe Lübeck im "Bund der Energieverbraucher" hin.
Berichte über die Preissteigerungen wurden am 4.10.2006 im Internet in "HL-live.de" und am 7.10.2006 in den "Lübecker Nachrichten" veröffentlicht.
Hier zeigt die neue 'ungültige' Preisformel vom 1.9.2006 ihre tatsächliche Wirkung.
Nach der alten Formel (lt. Recherchen der Regionalgruppe ist diese immer noch gültig!) müsste der Brutto-Arbeitspreis 63,53 €/MWh betragen.
Beim Wechsel von der alten Preisformel zur neuen Preisformel haben die Stadtwerke den Multiplikator für den Heizölbezug in der Formel zu hoch angesetzt. Gewissermaßen allein bedingt durch die Formelumstellung erzielen die Stadtwerke dadurch einen Gewinn von 5,12% ab 1.10.2006.
Die Stadtwerke/EWL haben am 1.9.2006 noch vollmundig behauptet, dass die sogenannte 'Umbasierung' der neuen Formel "erlösneutral" vorgenommen wurde.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit, da mit der neuen Formel bei steigenden Indizes für Heizöl überproportionale Arbeitspreise ermittelt werden und die Stadtwerke künftig extreme Gewinne einfahren.
Für Fernwärme-Kunden ist die Formel "nicht kostenneutral" umbasiert und geändert worden, weil der Multiplikator von 92 Prozent für Heizöl viel zu hoch angesetzt wurde. Dagegen wurde der Lohnanteil nur mit 8% (vorher 20%) berücksichtigt.
Schon die letzten gültigen Preisbestimmungen vom 1.7.2003 wurden ab 1.1.2004 fehlerhaft verwendet.
Daher sind auch die zuletzt ermittelten Fernwärmepreise nicht nur überhöht, sondern einfach falsch.
Wir raten allen Fernwärme-Kunden, dies den Stadtwerken zu schreiben. Die Stadtwerke müssen die Kalkulation offenlegen und die Billigkeit der Preise nach § 315 BGB gerichtsfest beweisen.
Und: Lassen Sie sich nicht von eventuellen Antwortschreiben der Stadtwerke einschüchtern oder beirren.
Rat und Unterstützung gibt es beim "Energie-Stammtisch" der Regionalgruppe Lübeck im Bund der Energieverbraucher.
G. Duske / D. Nielsen
schließen(15.03.06) Rigoros gehen die Stadtwerke Lübeck zur Zeit gegen Kunden mit Zahlungsrückständen vor. weiter lesen
Täglich 70 Stromsperren in Lübeck
(15.03.2006) Rigoros gehen die Stadtwerke Lübeck zur Zeit gegen Kunden mit Zahlungsrückständen vor. Zwölf Millionen Euro an Außenständen haben sich angesammelt. Ein hausgemachtes Problem: Ein Jahr lang haben die Stadtwerke mit ihrer eine Million teuren neuen Abrechnungs-Software gekämpft und konnten monatelang keine Mahnungen verschicken. Dadurch hat sich die Altschuldenlast vieler finanziell schwacher Kunden angesammelt. Jetzt verschickte der Versorger 14.000 Mahnungen.
Kein Gratisstrom
"Natürlich muss jeder für die Dienstleistungen Strom und Wärme, die er/sie in Anspruch nimmt, zahlen", sagt die Regionalgruppe Lübeck des Bundes der Energieverbraucher. Aber in Zeiten von Hartz IV und wachsender Arbeitslosigkeit sind viele Menschen finanziell überfordert und schaffen es nicht, ihre monatlichen ABSCHLAGSZAHLUNGEN pünktlich zu entrichten. Aber nicht nur Menschen, die Grundsicherung, ALG II oder laufende Hilfen vom Sozialamt beziehen, sind betroffen, sondern auch Menschen, deren Einkünfte knapp oberhalb der gesetzlichen Bedürftigkeitsgrenze liegen.
Keine Härtefallregelung
Gunhild Duske verhandelte gemeinsam mit den Vertretern der Sozialberatungsstellen mit den Stadtwerken (EWL) über mögliche Härtefallregelungen, zum Beispiel Münzautomaten, Vorauszahlungen oder Ähnliches.
Die Stadtwerke, zu 74,9 Prozent im Eigentum der Stadt, beharrten auf der "brutalstmöglichen" Linie: Nach zwei Mahnungen folgt die Liefersperre! Das bedeutete für viele Menschen nicht nur Dunkelhaft, sondern auch eine kalte und mit sinkenden Temperaturen immer frostigere Wohnung!
Dramatische Notsituationen
Eine krebskranke Frau, die regelmäßig warme Sitzbäder nehmen muss, lebte mit ihren beiden Söhnen bereits fünf Monate ohne Strom und somit ohne warmes Wasser. Die Suppe wärmte sie auf einem Tablett mit Teelichten, wenn das Geld für den Schnellimbiss nicht reichte. Der Lübecker Energiestammtisch hat ihr durch energische Briefe an die Stadtwerke und den Sozialdezernenten helfen können. Aber es gab noch viele andere Betroffene, die bei der Regionalgruppe Rat suchten. Bei der jährlich stattfindenden Einwohnerversammlung am 1. November haben wir einen Antrag gestellt: Stadtwerke und Stadtverwaltung sollen eine Härtefallregelung umsetzen.
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Weitergeleitet an die Bürgerschaft (Stadtrat) wurde er mit überwältigender Mehrheit abgeschmettert. Gemeinsam mit Sozialberatungen und kirchlicher Unterstützung konnte wenigstens ein "Weihnachtsfrieden" errungen werden.
1.200 Haushalte ohne Strom
Nach dem Ende des "Weihnachtsfriedens" kam es faustdick und eiskalt: täglich bis zu 70 Stromsperren! Das auch in einer Woche, in der in Lübeck die Temperaturen auf -10 bis -16 Grad absanken! Inzwischen sind mindestens 1.200 Haushalte ohne Strom. Alte, Kranke, Behinderte und Kinder, ohne Ausnahme wurde rigoros vorgegangen. Mit Hilfe der Presse und weiteren Bürgerschaftsanträgen seitens der Grünen kam endlich Bewegung in die Sache. Die Bürgerschaftsfraktionen übertrumpften sich gegenseitig an plötzlich erwachtem Verantwortungsgefühl. Aber die schlechtestmögliche Variante (der CDU) erhielt die Mehrheit: "Die Verwaltung wird beauftragt …!" So etwas kann dauern. Währenddessen steht den Lübeckern die nächste Kältewelle bevor.
Sozialsenator handelt endlich
Das intensive Medieninteresse und unser öffentlicher Druck hat aber den Sozialsenator zum Handeln getrieben: Er habe ja gar nichts von der dramatischen Entwicklung gewusst, aber nun würden ab Montag einige Sperren aufgehoben und eine Hotline für diejenigen Menschen eingerichtet, die nicht ALG II oder Sozialhilfe bekommen.
Vielleicht wird dann auch endlich Frau S. geholfen, die 81-jährig und gehbehindert seit Tagen in ihrer kalten Wohnung ohne Licht, warmes Wasser oder warmes Essen aushalten muss!
Kein Strom! Dunkler Advent für 2500 Lübecker!
Der Energie-Stammtisch im Bund der Energieverbraucher protestiert!
Gunhild Duske
schließen(09.09.06) Unter "Nichtamtliche Bekanntmachungen" veröffentlichten die EWL kürzlich die neue Preisformel weiter lesen
Neue Preisformel ab 1.9.2006 für Fernwärme ungültig!
(09.09.2006) Unter "Nichtamtliche Bekanntmachungen" veröffentlichten die EWL kürzlich die neue Preisformel für den Fernwärme-Arbeitspreis ab 1.9.2006.
Die neue Formel orientiert sich an den Preisbestimmungen vom 1.1.2003. Die sind aber ungültig.
Bis heute noch gültig, sind die letzten rechtswirksam veröffentlichten Preisbestimmungen vom 1.7.2003 anzuwenden.
Die Mitglieder vom Lübecker "Energie-Stammtisch" im Bund der Energieverbraucher haben intensiv geprüft und herausgefunden, dass die Preisbestimmungen bei der EWL fehlerhaft angewandt wurden. Überprüfen und beweisen können wir das, wenn wir zu den wirksamen Stichtagen die einzelnen Preisführungsgrößen und Basiswerte sowie Indizes vom Statistischen Bundesamt mit den öffentlichen Bekanntmachungen vergleichen und alle Arbeitspreise mit der Preisformel nachrechnen.
Danach zeigt sich, dass sich bei richtigem Einsetzen der korrekten Werte in die Formel andere Arbeitspreise ergeben, als die EWL errechnet und zugrunde gelegt hat.
Gemäß den 'Ergänzenden Bestimmungen' zur AVBFernwärmeV hat die EWL den ab 1.7.2003 geltenden Fernwärme-Arbeitspreis von 32,39 €/MWh öffentlich mitgeteilt und auf die entsprechenden Preisbestimmungen mit Preisblatt verwiesen.
Gesetzlich vorgeschrieben, werden die Änderungen der Preise und der weiteren Entgelte nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Diese Veröffentlichung erschien unter "Nichtamtliche Bekanntmachungen" in den Lübecker Nachrichten am 29.06.2003 und wurde mit dem ab 1.7.2003 neu ermittelten HEL-Basiswert von 23,39 €/hl rechtswirksam in Kraft gesetzt. Seitdem hat es keine neuen Preisbestimmungen mehr gegeben und somit auch keine weiteren öffentlichen Bekanntgaben.
Zum 1.1.2004 hat die EWL dann den Arbeitspreis per Preisblatt geändert. Dabei wurde fälschlicherweise und rechtswidrig wieder der vorherige, also der vor dem 1.7.2003 anzuwendende HEL-Basiswert von 20,37 €/MWh für die Preisänderungsformel benutzt und nicht der richtige, ab 1.7.2003 gültige HEL-Basiswert von 23,39 €/MWh eingesetzt.
Diese Vertauschung führte im Ergebnis am 1.1.2004 zu einem um 6,57 % höheren Arbeitspreis von 32,19 €/MWh, der auch von der EWL in Rechnung gestellt wurde. Der korrekte Preis hätte mit 30,21 €/MWh abgerechnet werden müssen.
Die EWL hat den falschen, früheren 20,37-HEL-Basiswert nicht nur einmal am 1.1.2004 (Die EWL hatte ab 1.1.2004 keine neuen Preisbestimmungen erlassen bzw. veröffentlicht!), sondern auch für alle folgenden Preisblätter rechtswidrig verwendet und damit laufend zu hohe Arbeitspreise ermittelt.
Bis einschließlich zum 1.4.2006 hat die EWL zehn Preisänderungen bekannt gegeben und danach mit zwischen 6,5% und 7,1% erhöhten Arbeitspreisen bei den Fernwärmekunden für 2004 und 2005 unrechtmäßig abgerechnet.
Fernwärmekunden haben demnach für die letzten beiden Jahre wegen Überzahlungen in ihren Jahresrechnungen gegenüber der EWL einen Rückerstattungsanspruch, den sie bei der EWL geltend machen sollten. Danach wird auch die künftige Jahresabrechnung 2006 zu hoch sein.
Aus allen vorgenannten Gründen sind auch die Preisbestimmungen mit Preisblatt ab 1.9.2006 ungültig, können also nicht rechtswirksam werden, weil bei der sogenannten "Umbasierung" der Preisformel der Basis-Arbeitspreis mit 51,58 €/MWh falsch ermittelt wurde.
Bis dahin sollten Gas- und Fernwärmekunden jeder Preissteigerung bei der EWL nach § 315 BGB schriftlich widersprechen und nur einen Netto-Arbeitspreis von 43,72 €/MWh für Fernwärme zahlen, den man als durchschnittlichen Arbeitspreis in 2005 ermitteln würde.
Beratung und Formblätter für einen Einspruch kann Jeder bzw. Jede (Mieter oder Hauseigentümer) bekommen
- beim "Energie-Stammtisch" an jedem 1. Donnerstag im Monat, im Ratskeller um 18:30 Uhr
- oder auch im Internet hier auf energieverbraucher.de
- oder beim Mieterverein Lübeck, Mühlenstraße 28
- oder bei Haus & Grund Lübeck, Schmiedestraße 20/22
- oder bei der Verbraucherzentrale, Fleischhauerstraße 45
Wenn Sie widersprüchliche Antwortschreiben der EWL/Stadtwerke erhalten, die vielleicht unverständlich sind, können Sie beim Bund der Energieverbraucher - Energie-Stammtisch - Rat und Hilfe einholen.
G. Duske / D. Nielsen
schließen(19.02.06) Das Statistische Bundesamt (StaBA) bekannt, dass die Verbraucherpreise bei Fernwärme um 22,6% verteuert haben. weiter lesen
"Teure Fernwärmepreise bei der EWL"
(19.02.2006) Das Statistische Bundesamt (StaBA) gibt in seiner Pressemitteilung vom 10.02.2006 bekannt, dass sich die Verbraucherpreise im Zeitraum vom Januar 2005 zum Januar 2006 bei Fernwärme (FW) um 22,6% verteuert haben.
Im selben Zeitraum hat die Energie und Wasser Lübeck (EWL) die Fernwärmepreise um 30,09%, von 40,98 €/MWh (1.1.2005) um 12,33 €/MWh auf 53,31 €/MWh (1.1.2006) erhöht.
Die EWL haben danach den Fernwärmepreis innerhalb des Jahres 2005 um 7,49% höher festgesetzt, als das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Die Kunden müssen deshalb zurzeit einen um 3,07 /MWh höheren Fernwärmepreis zahlen, wobei die Erhöhung des Vorjahrespreises hier noch nicht überprüft und berücksichtigt wurde.
Da das StaBA bereits die Basiswerte und die Preisänderungsfaktoren für den Erdgaseinsatz (EWL-Faktor: "fEG"), den Index des tariflichen Stundenlohnes im Zweig Energieversorgung (EWL-Faktor: "L") und als weitere Grundlage die Preise für extra leichtes Heizöl (EWL-Faktor: "HEL") berücksichtigt hat, ist festzustellen, dass der Fernwärmepreis der EWL vom 1.1.2006 nicht 53,31 €/MWh, sondern nur 50,24 €/MWh betragen dürfte.
Es ist festzustellen, dass Kunden der EWL innerhalb von zwei Jahren beim Arbeitspreis eine Erhöhung von 65,6% hinnehmen mussten.
Die folgende Grafik zeigt die Preisentwicklung von 01/2004 bis 01/2006:
Grafik in vergrößerter Ansicht: Preisentwicklung bei Fernwärme von 2004 bis 2006.doc (41.34 kB)
Mehrere Versorgungsunternehmen haben erkannt und eingesehen, dass ein einziger Kalkulationspreis, der alles berücksichtigt, ein verbrauchergerechtes Verfahren darstellt (dort wird ein feststehender Verbrauchspreis mit dem Zählerverbrauchswert multipliziert).
Die FW-Nutzer zahlen einen einheitlichen Gesamt-Fernwärmepreis/MWh und nicht wie bei der EWL gleichzeitig drei verschiedene Preise (Arbeits-, Grund- und Messpreis).
Ab 1.1.2006 zahlt ein Kunde der EWL bei einer Verrechnungsleistung mit 10 kW und einem Jahresverbrauch
- von 7 MWh einen Gesamtbruttopreis (GBP) von 112,91 €/1MWh oder
- bei 14 MWh einen GBP von 87,38 €/1MWh oder
- bei 21 MWh einen GBP von 78,86 €/1MWh.
Gegenwärtig zahlt der Kunde, der den Energieverbrauch reduziert bzw. einspart, z. B. bei 7 MWh gegenüber 21 MWh einen um 34,05 €/MWh = 30,16% höheren Gesamtpreis je 1MWh/Jahr.
Das Motto der EWL-Werbung müsste lauten: "Wer mehr Fernwärme verbraucht bzw. abnimmt, zahlt einen niedrigeren Gesamtpreis pro MWh/Jahr!" Jeder Autofahrer wäre glücklich, wenn dieses Motto auch an den Tankstellen gelten würde.
Mal abgesehen von der exorbitanten Preiserhöhung um 65,61% innerhalb von zwei Jahren, wird hier deutlich, wie ungerecht das Preisbestimmungsverfahren bei der EWL ist. Wenn Kunden mit unterschiedlichem Verbrauch im Durchschnitt pro Wärmeeinheit im Jahr verschiedene Gesamtbruttopreise je MWh/Jahr zahlen müssen, dann sind es keine allgemein verständlichen und fairen Preisbestimmungen mehr.
Verantwortliche Führungskräfte bis hin zum Aufsichtsrat der EWL müssen endlich einsehen, dass die Formeln mit den drei Änderungsfaktoren zu den Preisbestimmungen für Fernwärme nicht mehr in Ordnung und verbrauchsunabhängige Jahresgrundpreise sowieso ungerecht sind, wie andere Versorgungsunternehmen bereits erkannt haben.
Kommunalpolitiker sind hier mit im Boot, aber wenn in den Gremien etwas beschlossen werden soll, müssen verantwortliche Politiker einen Entwurf oder eine Beschlussvorlage zuerst gewissenhaft prüfen und nachrechnen, ob das Zahlenwerk richtig und verhältnismäßig ist.
Wir Bürger und Verbraucher können erwarten, dass unsere gewählten Vertreter sich für unsere Belange aufmerksam und kritisch einsetzen. Die zu hohen Prozentsätze bei den Preiserhöhungen und die dazu unfairen Preisbestimmungen für Fernwärme hätte sie schon früher feststellen und ändern müssen.
Aber wenn Verantwortliche in den Parteien schon beim EWL-Thema kneifen und Energie-Diskussionen fernbleiben, kann man erkennen, wie wirklich wichtig es ihnen ist, für uns Kontrolle auszuüben und Verantwortung zu übernehmen.
Es besteht jetzt dringend Handlungsbedarf: die zu hohen Fernwärmepreise müssen überprüft, wieder verhältnismäßig sein und richtig angepasst werden!
D. Nielsen
schließen- .1: Hilfe für Sie.
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