Archiv der Regionalgruppe Lübeck 2007
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Segment-ID: 7851(22.09.07) Hinweis vom Bund der Energieverbraucher weiter lesen
Achtung bei Fernwärme! Hinweis vom Bund der Energieverbraucher
(22.09.2007) Sämtliche Ausführungen und Empfehlungen z.B. in den Broschüren und Faltblättern und auch im Internet zur Kürzung von Energierechnungen vom Bund der Energieverbraucher bezogen sich stets nur auf Strom und Gas.
Deshalb stellt sich die Frage, wie es sich bei Fernwärme verhält:
Fernwärmeverträge enthalten in der Regel eine Preisgleitklausel. Wenn nach dieser Formel der Preis automatisch rechnerisch bestimmt wird und kein Ermessensspielraum für den Versorger besteht ("kann angepasst werden..."), dann hat der Versorger dabei kein Recht zur einseitigen Preisbestimmung, so der Bundesgerichtshof.
Deshalb kommt in diesen Fällen der § 315 BGB nicht zur Anwendung. Der Versorger muss sich dann aber auch an diese Formel halten und die Preise entsprechend berechnen.
Allerdings muss die Preisgleitklausel den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, z.B. müssen alle darin verwendeten Größen nachprüfbar und allgemein veröffentlicht sein. Bei der Prüfung der Gültigkeit einer Preisgleitklausel muss aber auch die entsprechende Verordnung für Fernwärme in die Prüfung einbezogen werden.
Es ist auch zu prüfen, ob der Bezugsvertrag für Fernwärme überhaupt wirksam abgeschlossen wurde, ob also zum Beispiel der Versorger ein vom Verbraucher unterschriebenes Vertragsexemplar vorlegen kann. Ist der Vertrag nicht wirksam abgeschlossen worden, so gilt der allgemeine Tarif, der einseitig vom Versorger festgelegt ist und damit der Billigkeitskontrolle unterliegt.
Alle Verbraucher, die Fernwärmepreise gekürzt haben, sollten unbedingt noch einmal kritisch noch obigen Kriterien prüfen, ob sie ihre Kürzung aufrecht erhalten können und andernfalls rasch den geforderten Betrag entrichten.
Der Prozesskostenfonds vom Bund der Energieverbraucher gilt für Fernwärme ausdrücklich nicht.
schließen(27.04.07) Steuern bedeutet lenken, Steuergesetze sind Instrumente der Lenkung. weiter lesen
Staatliche Hehlerei?
(27.04.2007) Steuern bedeutet lenken, Steuergesetze sind Instrumente der Lenkung. Finanzminister haben die Pflicht, das Instrument der Steuern zum Wohle der gesamten Volkswirtschaft und aktuell auch im Sinne des Klimaschutzes einzusetzen. Daran sollte Herr Steinbrück mal energisch erinnert werden. In Wahlkämpfen ergreifen Politiker aller Couleur gern Partei für die gebeutelten Verbraucher und Verbraucherinnen: In jüngster Zeit vor allem gegen die großen Energiekonzerne, deren hohe Gewinne aus einer maßlosen Preispolitik resultieren.
Die Politik selbst aber hat die Energiekonzerne gewähren lassen, hat auf Lenkung und Steuerung verzichtet. Das nennt man auch "Staatsversagen". Darüber hinaus wird kein Finanzminister schamrot, wenn auf die überhöhten Preise die entsprechend auch überhöhte Mehrwertsteuer berechnet wird. Da die Politik auf gesetzliche Steuerungsinstrumente über Jahre verzichtet hat, sind die Willkürpreise für Energie zwar unmoralisch, aber eben nicht gesetzeswidrig. Sonst müsste man den Mehrwertsteuer-Einzug auf unbillige Preise auch als staatliche Hehlerei bezeichnen.
Der Klimawandel erfordert Verhaltensänderungen: Wodurch können Menschen zu Verhaltensänderungen bewegt werden? Durch Belohnung vernünftigen Verhaltens? Oder durch Bestrafung des Fehlverhaltens? (Pädagogen und Psychologen raten allgemein zu Ersterem.) In Sachen Klimaschutz und Ressourcenschonung gibt es viele Beispiele eines abstrusen, paradoxen dritten Wegs: Fehlverhalten wird geduldet, subventioniert, gefördert und damit belohnt. Billiges Flugbenzin, subventionierte Flughäfen, Emissionsgutscheine für Kohlekraft-Werke, subventionierte Kohleförderung, Raserei auf Autobahnen, hohe Fahrtkosten in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn), fehlende Radwege, teure oder fehlende Schulbusse und weitere Perversionen.
Da nun der bereits begonnene Klimawandel endlich ernst genommen wird, rechnen OptimistInnen auch mit durchgreifenden politischen Konzepten, um konsequent Emissionen einzusparen. Dazu gehört auch, den Schiffen im Lübecker Hafen (und anderswo) Landstrom zu verordnen. Wenn nicht mit Steuerbefreiung, dann wenigstens mit Steuerreduzierung. Ebenso sollte das Heizen mit Fernwärme als umweltfreundlichste Art der Heizung steuerbefreit oder wenigstens steuerbegünstigt werden (7 % max.). Das fordert der Energie-Stammtisch bereits seit einem Jahr.
G. Duske
schließen(02.04.07) Die Bundesnetzagentur hat den Stadtwerken Lübeck die Netzentgelte für Strom um 13,7% gesenkt. weiter lesen
Auch für Strom und Gas muss die Senkung der Netzentgelte an die Kunden weitergegeben werden!
(02.04.2007) Die Bundesnetzagentur hat den Stadtwerken Lübeck die Netzentgelte für Strom um 13,7% gesenkt. Dies teilten die Stadtwerke vor einiger Zeit mit. Nun warten wir auf die Senkung der Strompreise, denn die Netzentgelte machen etwa 1/3 des Strompreises aus. Was die Stadtwerke nicht mitteilten: Auch für das Lübecker Gasnetz hat die Bundesnetzagentur den Preis um 17% gesenkt. Die Netzkosten fließen in den Gaspreis mit ca. 22% ein.
Wir erwarten, dass auch diese Senkung an uns Kunden weitergegeben wird.
Bundesweit zahlen die Stromkunden für die Nutzung der Netze ca. 20 Milliarden Euro, aber nur 2 Milliarden Euro werden tatsächlich investiert! In Österreich zahlen Verbraucher 4,1 Cent pro Kilowattstunde für die Durchleitung von Strom, in Deutschland aber 7 Cent. Deutsche Regierungen haben den Energiekonzernen leider stets freie Hand gelassen. Die Netzregulierung ist erst auf Druck der EU in Brüssel zustande gekommen.
Sollten die Stadtwerke dazu nicht bereit sein, sollten die Kunden ihre Zahlungen entsprechend kürzen.
Hierüber wurde auch am 2.April 2007 in "HL-live.de" unter Text-Nummer:31202, mit dem Titel "Energieverbraucher: Preise müssen weiter sinken", berichtet.
G. Duske
schließen(31.03.07) Die Stadtwerke-Mitteilung lautet: weiter lesen
Fernwärme wird billiger - trotzdem: "Abgezockt"
(31.03.2007) Die Stadtwerke-Mitteilung lautet: "Nachdem wir unseren Fernwärme-Tarif bereits zum Anfang des Jahres um 10,8 Prozent gesenkt haben, können sich unsere Kunden nun über eine weitere Preisreduzierung freuen: Zum 1. April 2007 sinkt der Arbeitspreis um weitere 6,3 Prozent. Grund ist die rückläufige Entwicklung der Preise auf dem Rohstoffmarkt, die als Basis für die Fernwärme-Preisberechnungsformel dienen."
Sicherlich eine gute Nachricht, wenn Energie-Preise sinken! Tatsächlich wurden aber die Fernwärme-Preise nicht genau den sinkenden Heizölpreisen angepasst, denn das Statistische Bundesamt hat ab Januar 2007 die Indizes für Heizöl um 11,60 Prozent - gemäß Preisbestimmungen von 53,12 auf 46,96 Euro je hl - niedriger ermittelt. Der Fernwärmepreis der SWL ging Anfang des Jahres aber nur um 10,75 Prozent runter von 57,57 auf 51,38 Euro je MWh. Auch jetzt ab April 2007 sind die niedrigeren Heizölpreise nicht voll an die Kunden weiter gegeben worden. Das Statistische Bundesamt hatte zum Stichtag die Indizes für Heizöl um 6,84 Prozent niedriger ermittelt und die Stadtwerke haben den Fernwärme-Preis nur um 6,29 Prozent gesenkt.
Im 1. Quartal 2007 haben dadurch die Stadtwerke mit der neuen Preis-Formel 49 Cent je MWh bereits zusätzlich verdient. Ab April 2007 werden von den Kunden formelbedingt erneut 28 Cent je MWh überhöht gefordert.
Jetzt können wir den Stadtwerken erneut vorwerfen und mit diesen Zahlen auch beweisen, dass die vom Bund der Energieverbraucher kritisierte neue Preis-Formel stets für eine Gewinnmaximierung sorgt.
Das sind augenscheinlich zwar nur geringe Abweichungen von 1,6 Prozent. Der Kunde muss aber Brutto 92 Cent je MWh mehr bezahlen.
Bei 243 GWh pro Jahr Fernwärme-Verkauf kommt für das 1. Halbjahr bereits ein 6-stelliger Betrag als satte überhöhte Mehreinnahme für die Stadtwerke heraus, die bei uns Kunden ungerechtfertigt abkassiert wurden.
Da der seit Jahren überhöhte Arbeitspreis vom April 2006 unverändert - d.h. ohne Billigkeitskontrolle - ab Oktober 2006 in die neue Preisgleitklausel übernommen wurde, ist die gegenwärtige Fernwärme inzwischen um 19,5 Prozent zu teuer.
Dieter Nielsen
schließen(10.01.07) Fernwärme-Kunden, die zu Recht den Preissteigerungen der SWL widersprochen haben, erhielten im Dezember gleichlautende Briefe der Stadtwerke, weiter lesen
Vorsätzliche Täuschung der Fernwärme-Kunden
(10.01.2007) Fernwärme-Kunden, die zu Recht den Preissteigerungen der SWL widersprochen haben, erhielten im Dezember gleichlautende Briefe der Stadtwerke, die eine vorsätzliche Täuschung darstellen. Wie schon so oft, nach der Devise "man kann's ja mal versuchen, vielleicht lassen sich ein paar Kunden einschüchtern", wird wissentlich Falsches behauptet.
Dabei berufen sich die Stadtwerke auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass bei "automatischen Preisgleitklauseln" der Widerspruch gegen Preiserhöhungen nach §315 BGB ausgeschlossen ist. Das ist ein Urteil , das wir sehr begrüßen. Nur: Der Pferdefuß liegt bei den Stadtwerken! Bis zum 1.9.2006 hatten sie keine automatische Preisgleitklausel, sondern eine mit dem selbstgestrickten Ermessensspielraum "fEG-Faktor" für den Gasbezug. Bis dahin bestehen alle Widersprüche zur Recht.
Ab dem 1.9.2006 aber haben die Stadtwerke in Ihre Preisgleitklausel wieder einen nicht prüfbaren bzw. unbilligen Arbeitspreis von 51,58 €/MWh als Basiswert "APo" eingebaut, mit dem sie versuchen, ihre nicht sauberen Spielräume bei der Preisgestaltung fortzuschreiben. Alles Kavaliersdelikte? Oder Computerfehler? Kleine verzeihliche Irrtümer?
Wir meinen: Jetzt reicht es! Diese systematischen Manipulationen gehen zu Lasten von 22.000 Fernwärme-Kunden. Auch wenn viele sich nicht wehren können oder wollen, weil sie Angst oder zuviel Geld haben, oder weil sie die Sache zu schwierig finden, fest steht: "Es ist Betrug bzw. Manipulation von leitenden Mitarbeitern eines Unternehmens, das zu 75% der Hansestadt und damit den Bürgerinnen und Bürgern gehört".
Wer sich gegen diesen Täuschungsversuch wehren will, findet in den folgenden Seiten einen entsprechenden Antwortbrief an die Stadtwerke oder direkten Rat und Hilfe jeden 1. Donnerstag im Monat beim "Energie-Stammtisch".
G. Duske
schließen- .1: Hilfe für Sie.
- .2: Vorteile sichern: Beitritt.
- .3: Presse.
- .4: Energieunrecht.
- .5: Spenden.
- .6: Unterstützer.
- .7: Erfolge.
- .8: Energiedepesche.
- .9: Vereinssatzung.
- .10: Vorstand.
- .11: Kontakt.
- .12: Unsere Website.
- .13: Veranstaltungen.
- .14: Flyer.
- .15: Impressum & Datenschutz.
- .16: Aktionen.
- .17: Pressemitteilungen.
- .18: Fragebogen.
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- .22: Trübe Funzel.
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- .4: Rüsselsheim.
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