Archiv der Regionalgruppe Lübeck 2009
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Segment-ID: 10152Pressemitteilung des „Energie-Stammtisch" der Regionalgruppe Lübeck vom 03.11.09 weiter lesen
Der Bund der Energieverbraucher lädt ein zum
„Energie-Stammtisch"
am Donnerstag, den 5. November 2009, 18:30 Uhr im Ratskeller zu Lübeck.
Die Mehrheit unserer Mitglieder und Gäste sind Mieter/Mieterinnen, deshalb haben wir Herrn Thomas Klempau, Geschäftsführer des Mietervereins Lübeck eingeladen. Er hält einen Vortrag über die soziale Komponente von Klima-Schutzmassnahmen im Gebäudebestand und stellt das Klimaprojekt des Deutschen Mieterbundes vor:
„Mieter für ein gutes Klima"
Außerdem werden wir die aktuellen Hamburger (e.on) und Bremer (swb)-Gas-Urteile diskutieren. Fast überall wird in Rechtsstreiten mit den Versorgern zugunsten der Gas-KundInnen (so genannte „Gas-RebellInnen") entschieden.
Ticken in Lübeck die Uhren (der Richter/Innen) anders als anderswo?
Mitglieder und interessierte Öffentlichkeit sind herzlich eingeladen
Pressemitteilung des „Energie-Stammtisch" der Regionalgruppe Lübeck vom 03.11.09
Pressemitteilung des „Energie-Stammtisch" der Regionalgruppe Lübeck vom 03.08.09 weiter lesen
Gericht: Fernwärmepreise der Stadtwerke sind unwirksam
(18. August 2009) Das Amtsgericht Lübeck hat jetzt entschieden, dass die Preisbestimmungen für Fernwärme unwirksam sind. Die Stadtwerke durften daher die Klausel zur Änderung ihrer Preise nicht anwenden. Diese Entscheidung hat der Fernwärmekunde Dieter Nielsen, der Mitglied der Regionalgruppe Lübeck im Bund der Energieverbraucher e. V. ist, nach eigenen Recherchen und langwierigen Überprüfungen endgültig für alle Verbraucher herbeigeführt.
Nielsen hatte damals in seiner Jahresrechnung nur die Arbeitspreise verglichen und sofort erkannt, dass die Fernwärmepreise bei den Stadtwerken höher gestiegen waren, als die beim Statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Wärmepreise. Daraufhin begannen seine Nachforschungen. Zunächst hat er festgestellt, dass anhand der letzten Preisbestimmungen der veröffentlichte Arbeitspreis noch mit einem neuen Heizölbasiswert mit den Kunden für 2003 richtig abgerechnet worden ist. Danach haben die Stadtwerke aber einige „Kunstgriffe" vollzogen, die zu überhöhten Arbeitspreisen führten.
Fernwärmekunde Nielsen fand Folgendes heraus:
- Die Stadtwerke hatten - ohne Bekanntmachung oder Kundeninformation - den neuen Basiswert in der Preisformel ab Januar 2004 bis September 2006 wieder gegen den alten Basiswert ausgetauscht. Nur mit diesem falschen Wert haben die Stadtwerke dann dauerhaft einen um durchschnittlich 6,8 Prozent überhöhten Arbeitspreis ermittelt und laufend abgerechnet.
- Weiterhin haben die Stadtwerke den Gasbezugspreis (Faktor fEG), der auch an den Heizölpreis gekoppelt ist, während der fEG-Laufzeit um stattliche 233,5 Prozent angehoben, während der Heizölpreis des Statistischen Bundesamtes nur um 134,3 Prozent gestiegen war. Damit konnten die Stadtwerke zusätzlich noch einmal im Schnitt 16,1 Prozent höhere Arbeitspreise erzielen und abrechnen.
- Mit den beiden vorgenannten „Kunstgriffen" kamen die Stadtwerke bis April 2006 auf einen unbilligen Netto-Arbeitspreis von 51,58 Euro je Megawattstunde. Doch damit nicht genug: Dieser unbillige Arbeitspreis wurde dann ab September 2006 als Basisarbeitspreis in die neuen Preisbestimmungen übernommen - d.h. die Klausel wurde durch die Übertragung des Fehlers „infiziert" - und machte damit die neue Preisänderungsklausel ebenfalls unwirksam.
- Ferner hatten die Stadtwerke ab 4. Quartal 2006 den Gasbezugspreis aus der Preisklausel ersatzlos entfernt. Obwohl die Fernwärme primär mit Erdgas erzeugt wird, orientiert sich der zu ermittelnde Arbeitspreis jetzt nur noch an den von Spekulationen und Krisen abhängigen Heizölpreis. Trotz einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.10.2006, dass sich die Preisklauseln an der Primärenergie (hier: Gas) orientieren sollen, haben die Stadtwerke dieses Urteil ignoriert.
- Anlässlich der angeblich „erlösneutralen" Umbasierung der Klauselwerte ab September 2006 wurden zusätzlich auch die prozentualen Anteile für den Arbeitslohn und Heizölpreis falsch berechnet und mit der neuen Preisformel fehlerhaft verwendet.
Bis heute werden die falsch ermittelten Arbeitspreise zum Nachteil der Kunden in Rechnung gestellt. Dass die Richterin sich in diese komplizierten Zusammenhänge eingearbeitet und sie durchschaut hat, ist am Lübecker Amtsgericht nicht selbstverständlich. Zusammenfassend hat das Amtsgericht also nicht nur die alte Preisanpassungsklausel ab Juli 1998, sondern gleichzeitig auch die neue Preisänderungsklausel ab September 2006 ausdrücklich für ungültig erklärt.
Das Urteil vom 22.06.2009 - Aktenzeichen: 26 C 3042/07 - ist seit dem 07.08.2009 rechtskräftig. Somit können alle Fernwärmekunden, die wirksam Einspruch erhoben hatten, jetzt für den entsprechenden Zeitraum des eingelegten Widerspruchs Rückzahlungsansprüche geltend machen.
Pressemitteilung des „Energie-Stammtisch" der Regionalgruppe Lübeck
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