Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes verstößt gegen EU-Recht
Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (C-439/06).

Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes verstößt gegen EU-Recht

(24. Mai 2008) Eine Regelung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes über Ausnahmen zum freien Netzzugang verstößt gegen EU-Recht. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (C-439/06).

Hintergrund war eine Klage des Versorgers citiworks, um Zugang zum Stromnetz des Flughafens Leipzig/Halle zu bekommen. Wie es hieß, hatte das sächsische Wirtschaftsministerium den Flughafen von der Verpflichtung befreit, anderen Anbieter die Leitungen zur Verfügung zu stellen.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte den EuGH angerufen zu prüfen, ob der Passus im Gesetz mit der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vereinbar sei. Die deutsche Regelung erlaubt nach den Angaben eine Ausnahme, wenn ein Stromnetz auf einem zusammengehörenden Betriebsgebiet liegt und überwiegend der Versorgung innerhalb eines Unternehmens und verbundener Betriebe dient.

"Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung wie § 110 Abs. 1 Nr. 1 Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 entgegensteht, nach der bestimmte Betreiber von Energieversorgungsnetzen von der Verpflichtung, Dritten freien Netzzugang zu gewähren, ausgenommen sind, weil sich diese Netze auf einem zusammengehörenden Betriebsgebiet befinden und überwiegend dem Transport von Energie innerhalb des eigenen Unternehmens und zu verbundenen Unternehmen dienen."