Baukostenzuschuss

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Baukosten: Zuschuss für den Anschluss

Jeder Versorger kann seine Verbraucher für das örtliche Strom- und Gasnetz zur Kasse bitten: über den sogenannten Baukostenzuschuss. Was es damit auf sich hat, erläutert Rechtsanwältin Leonora Holling.

(4. Januar 2010) Baukostenzuschuss - das klingt wie eine staatliche Beihilfe zu einem eigenen Bauvorhaben. Weit gefehlt! Dabei handelt es sich um ein Instrument, das den Verbraucher gegenüber seinem Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, dessen Kosten für die Erstellung des örtlichen Verteilernetzes bei Strom und Gas mitzufinanzieren. Die Kosten für den Anschluss des Hauses an das Strom- oder Gasnetz kommen noch hinzu: Auch diese muss der Verbraucher tragen.

50 Prozent der Netzkosten zahlt der Verbraucher

Baukostenzuschüsse sind deshalb für die Verbraucher ein echtes Ärgernis. Auf die Höhe der zu zahlenden Summe haben sie zudem keinen Einfluss: Der Baukostenzuschuss ist gesetzlich geregelt in § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung und in § 11 der Niederdruckanschlussverordnung. Er darf pauschal auf der Grundlage der Kosten vergleichbarer Fälle berechnet werden.

Sockelfreibetrag bei Strom

Beim Strom gibt es einen sogenannten „Sockelfreibetrag". Demnach hat ein Anschlussnehmer überhaupt nur dann einen Baukostenzuschuss zu leisten, soweit die vorzuhaltende Leistung 30 Kilowatt übersteigt, das entspricht dem Anschlusswert von vier Wohneinheiten. Der Baukostenzuschuss ist auch lediglich anteilsmäßig für die Leistung zu zahlen, die diese 30 Kilowatt übersteigt. Es kommt daher nicht darauf an, wie viele Wohnungen in einem Gebäude vorhanden sind, sondern entscheidend ist der Anschluss selbst. In der Verordnungsbegründung (BR-Drucksache 367/06, S. 46) ist der Verordnungsgeber deshalb davon ausgegangen, dass Baukostenzuschüsse für den Stromanschluss beim typischen Einfamilienhaus gänzlich entfallen. Zudem darf das Energieversorgungsunternehmen nur die Hälfte derjenigen Kosten weitergeben, die es für „die Erstellung und Verstärkung des Niederspannungsnetzes einschließlich Umspannstationen" aufwendet. Die Kosten für die höheren Spannungsebenen, also zum Beispiel Hochspannungsbedarf für Industriekunden des Versorgers, dürfen nicht allgemein umgelegt werden.

Gaskunden müssen zahlen

Demgegenüber kann der Energieversorger für Gas die Hälfte aller Kosten für die Erstellung des Netzes auf den Kunden abwälzen - gleichgültig, ob es sich für Haushaltskunden (Niederdruck) oder Industrie (höhere Druckebenen) handelt. Einen Sockelfreibetrag wie beim Strom gibt es beim Gas nicht. Die meisten Gasversorger kalkulieren den Baukostenzuschuss allerdings niedrig, um genügend neue Kunden zu gewinnen.

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Korrekte Berechnung?

Verbraucher sollten den Baukostenzuschuss, den der Versorger ihnen in Rechnung stellt, kritisch prüfen. Details für Berechnungsverfahren enthält der Leitfaden des Stromdachverbands. Sollten Zweifel an der korrekten Berechnung bestehen, kann man ein Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. In einem Verfahren hatte diese am 11. Dezember 2007 bestätigt, dass der Kunde ein Anrecht auf vollständige Einsicht in die Kalkulationsunterlagen des Baukostenzuschusses hat.

Die schlichte Nennung eines Betrags in Euro je Kilowatt Anschlussleistung ist für die Beurteilung der Angemessenheit nicht ausreichend. Der Netzbetreiber muss auf Anforderung den geforderten Betrag durch Offenlegung der Berechnungsgrundlagen erläutern. Ferner ist es missbräuchlich, wenn der Netzbetreiber die Zahlung unter Vorbehalt der Überprüfung zurückweist und den Anschluss erst nach vorbehaltsloser Zahlung herstellt (Az BK06-07-018).

 Download Beschluss BNetzA vom 11. Dezember 2007 - Az: BK6-07-018 

Verbraucher sollten sich auf dieser Basis vor einer Zahlung von Baukostenzuschüssen die Berechungsgrundlagen offen legen lassen und die Abrechnung kritisch und genau prüfen.

www.bdew.de : Einheitliche Berechnungsmethoden für Baukostenzuschüsse (Stand: 19. April 2007, PDF)

 

 

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Baukostenzuschuss muss erläutert werden

Für Verbraucher sind die vom Stromversorger geforderten Baukostenzuschüsse oft nicht nachvollziehbar. weiter lesen

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