Care Energy
Care Energy im Forum
Informationen zur Care Energy AG
Leuschner-Energiechronik über Care-Energy: bdev.de/carel
Switchup über Care-Energy: bdev.de/cares
Marktwächter Energie über Care-Energy
Segment-ID: 13565Zweifelhafte Nachforderungen
(11. Januar 2018) Zahlreiche ehemalige Kunden von Care-Energy werden vom Insolvenzverwalter zu Nachzahlungen aufgefordert. Verbraucherschützer raten dazu, keine Zahlungen zu leisten, weisen aber auch auf ein damit verbundenes Risiko hin. Es ist zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter überhaupt Forderungen für genau die richtige der zahlreichen Care-Firmen geltend macht, nämlich diejenige, die eine berechtigte Forderung hat.
In etlichen Fällen hatten Verbraucher sogar zu viel an Care-Energy bezahlt. Statt Geld zurückzuzahlen, verlangt der Insolvenzverwalter noch zusätzliches Geld vom Verbraucher. Betroffene Verbraucher sollten das Amtsgericht Bremen informieren, damit dem übereifrigen Insolvenzverwalter vom Gericht seine Grenzen aufgezeigt werden.
Aufgrund der teilweise chaotischen Kundenbuchhaltung bei Care-Energy sollte man auf einen lückenlosen Nachweis angeblicher Forderungen bestehen und diese mit den eigenen Zahlungen und Unterlagen abgleichen.
Segment-ID: 17546Care Energy insolvent
(21. Februar 2017) Es war nur eine Frage der Zeit, bis der höchst unseriöse Energieanbieter Care Energy in der Versenkung verschwindet – Verbraucherschützer hatten schon seit Jahren vor dem Geschäftsgebaren gewarnt.
Nur wenige Wochen nach der Meldung vom Tod des Firmenchefs Martin Richard Kristek folgt nun die Insolvenz der Care Energy AG, der Care-Energy-Holding GmbH und der Care-Energy Management GmbH. Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm aus Bremen wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Insolvenz beendet jedoch nicht automatisch laufende Versorgungsverträge zwischen den Care Energy Unternehmen und Verbrauchern. Für die betroffenen Verbraucher stellen sich daher nun viele Fragen. Antworten erhalten Mitglieder im Bund der Energieverbraucher e.V. an der Anwalts-Hotline des Vereins.
Allgemeine Informationen sind im Internet zu finden:
- mimikama: Was die Pleite des Stromanbieters für Kunden bedeutet
- BAUER, DÄLKEN & KOLLEGEN Anwälte für Insolvenzrecht zum Thema Care Energy
- SwitchUP: Care Energy Insolvenz
- Marktwächter Energie zur Insolvenz
Care-Energy Debakel
Weil Care-Energy viele Verbraucher nicht mehr versorgt, sind viele Verbraucher verunsichert. Vom Abschluss neuer Verträge mit einem Unternehmen der Care-Gruppe raten viele Verbraucherschützer ab. Aber auch die Kündigung ist nicht einfach.
(16. September 2016) Bei den Verbraucherzentralen stiegen die Beschwerden über Care-Energy in den vergangenen Monaten deutlich an. Nach der Beendigung der Netzdurchleitungsverträge mit zwei großen Netzbetreibern raten die Verbraucherzentralen und auch der Bund der Energieverbraucher den betroffenen Verbrauchern, ihre Care-Verträge außerordentlich zu beenden und sich einen neuen Stromanbieter zu suchen.
Der Online-Tarifrechner der Unternehmensgruppe Care-Energy erweckt den Eindruck, dass nur der angegebene Preis zu zahlen ist. Tatsächlich fallen aber weitere Kosten an, auf die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb die Care-Energy Management GmbH abgemahnt.
Care-Energy AG stellt die Lieferung für zahlreiche Kunden ein und die Verbraucher fallen in die Grund- oder Ersatzversorgung ihres örtlichen Anbieters. Care-Energy unterbreitet Kunden neue Verträge und fordert zur Unterschrift auf. Ein Unternehmen der Gruppe bezeichnet sich selbst als Energiedienstleister, was allerdings in zahlreichen Gerichtsurteilen als Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse zurückgewiesen worden ist. In einem Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur heißt es:
„Das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten seitens des Vorstands gibt Grund zur Annahme, dass dieser die Betroffene (Care-Energy AG) nicht im Sinne der gesetzlichen Vorschriften führt und aufgrund der Geschäftsführungspraxis ein Schaden für die Haushaltskunden nicht auszuschließen ist. (…)
Die erhebliche Anzahl an Verbraucherbeschwerden, die bei der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle Energie eingereicht wurden, ebenso wie der Umstand, dass die Betroffene die in Schlichtungsverfahren abgegebenen Zusagen nicht einhält, können Zweifel an der Zuverlässigkeit des Vorstands der Betroffenen begründen.“
Problematisch für Verbraucher sind vor allem zwei Tatsachen:
- Das Firmenkonstrukt von Care-Energy ist völlig undurchschaubar. Es gibt zahlreiche miteinander verschachtelte Firmen in diesem Firmenzoo, deren Bezeichnung und Beziehung untereinander sich häufig ändern. Die Vollmachten ermöglischen es, dass sich die Firmen untereinander beauftragen, ohne dass dies für Verbraucher nachvollziehbar ist.
- Für viele Kunden von Care-Energy ist kaum nachzuvollziehen, zu welcher der Care-Firmen sie in welcher vertraglichen Beziehung stehen.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Die Kunden von Care-Energy sollten keine neuen Verträge mit Care unterschreiben, solange nicht klar ist, mit wem genau sie Verträge eingehen und welche rechtlichen Folgen sich aus diesen Verträgen ergeben.
- Die Kunden von Care-Energy können sich nur schwer aus den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Care-Energy lösen. Gerade deshalb ist größte Sorgfalt geboten bei der Kündigung dieser Verträge. Die Verträge müssen von den Verbrauchern aktiv gekündigt werden, sonst laufen sie weiter! Das gilt selbst dann, wenn die Energielieferung nicht mehr von Care sondern vom örtlichen Versorger erfolgt.
- Auch die Kündigungsfristen sind in den verschiedenen Firmen und Verträgen der Care-Gruppe unterschiedlich.
Folgendes Vorgehen ist zu empfehlen für Verbraucher, die sich aus der vertraglichen Bindung mit Care-Firmen lösen wollen:
- Die Kündigung sollte einen Passus enthalten, dass die Kündigung sich auch auf alle erteilten Vollmachten und die dadurch abgeschlossenen Verträge bezieht.
- Den Zählerstand zum Kündigungszeitpunkt ablesen und sowohl Care-Energy als auch dem Netzbetreiber mitteilen.
- Die Kündigung sollte einen Passus enthalten, die Kündigung gegebenenfalls an das zuständige Unternehmen weiterzuleiten.
- Die Kündigung sollte per Einwurf-Einschreiben gesendet werden, keinesfalls per Email.
- Die Kündigung sollte gerichtet werden an die
- Care-Energy Management GmbH, Dessauer Str. 2-4, Lagerhaus G, 20457 Hamburg
- Care-Energy AG, Hofmannstr. 61, 81379 München
- Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG, Hohe Str. 26, 09573 Augustusburg
- Care-Energy Netzbetriebs- und Infrastruktur GmbH & Co. KG, Dessauer Str. 2-4, 20457 Hamburg
Bei Rechnungen von Unternehmen der Care-Energy-Gruppe sollten die Verbraucher vor der Zahlung genau prüfen, ob die Rechnung den vertraglichen Verpflichtungen entspricht, korrekt ist und vom richtigen Unternehmen gestellt wurde.
Weblinks:
- Care-Energy Firmengeflecht: bdev.de/carebild
- ENERGIE-CHRONIK
- switchup.de
Ein Unternehmen der Care Energy Gruppe zur Zahlung von 82,2 Mio. Euro verurteilt – Urteile nicht rechtskräftig
(09. Dezember 2015) Das Landgericht Hamburg hat in drei Verfahren ein Unternehmen der Care-Energie-Gruppe zur Zahlung von offenstehenden EEG-Umlagen in Höhe von 82,2 Mio. Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
In einem Urteil heißt es (Az 304 O 20/15 Tz 66):
„Ein Vertrauensschutz bestand für die Beklagte nicht. Die von verschiedenen Gerichten vertretene Auffassung, dass die CE Netzbetrieb nicht als Letztverbraucher anzusehen sei, wird auch von der Kammer geteilt. Allerdings ist die Hoffnung der Beklagten, dass es bei der gewählten Vertragskonstruktion gar keinen Letztverbraucher geben werde und sie auf diese Weise die Zahlung der EEG-Umlage umgehen könne, nicht schutzwürdig. Wie das Oberlandesgericht ausgeführt hat, handelte es sich bei der Vertragsgestaltung über die ferngesteuerte Umwandlung von Strom in Licht, Kraft, Wärme oder Kälte und die Lieferung derartiger „Nutzenergie“ an die Endkunden um ein nichtiges Umgehungsgeschäft. Wer eine solche Konstruktion zur Umgehung von gesetzlichen Zahlungspflichten wählt, muss mit dem Scheitern rechnen und genießt keinen Vertrauensschutz“.
Die Urteile stehen in der freien Urteilsdatenbank OpenJur zur Verfügung:
- Amprion: 19,7 Mio Euro, Urteil vom 13. November 2015, Az 304 O 20/15
- Tennet: 21,2 Mio Euro, Urteil vom 13. November 2015, Az 304 O 9/15
- 50 Hertz: 41,3 Mio Euro, Urteil vom 13. November 2015, Az 304 O 51/15
Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld
(15. Juni 2013, aktualisiert 9.12.2015) Die Bundesnetzagentur verhängte gegen den Geschäftsführer der Hamburger mk-Holding, die unter der Marke "Care Energy" auftritt, ein Bußgeld von 40.000 Euro. Das Unternehmen habe die Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht erfüllt, hieß es. Es bezeichne sein Geschäftsmodell als Contracting, in dessen Rahmen Nutzenergie in Form von Licht, Kraft, Wärme und Kälte an die Verbraucher geliefert wird.
Im Rahmen der Prüfungen habe sich aber herausgestellt, dass diese Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb, so die Agentur. Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechne "Care Energy" den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting habe das nichts zu tun. Unter der Marke werde seit Anfang 2012 u. a. Haushaltskunden die Versorgung mit Energie angeboten.
Nach eigenen Angaben habe die Unternehmensgruppe bislang über 230.000 Kunden versorgt. Die erforderliche Anzeige über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die damit verbundene Vorlage von Unternehmensdaten sei nicht erfolgt, so die Bonner. Das unter der Marke "Care Energy" betriebene Energievertriebskonzept unterliege vollumfänglich den Anforderungen des EnWG gegenüber Energielieferanten, "Care Energy" habe wie jeder andere Lieferant EEG-Umlage, auch aus bestehenden Forderungen, zu zahlen.
Das Unternehmen müsse gegenüber der Agentur unverzüglich die erforderliche Anzeige der Haushaltskundenbelieferung vorlegen. Die mk-group Holding GmbH widerspricht dem Bescheid und geht in die nächste Instanz. Die Agentur habe einen Bescheid erlassen, ohne im Anhörungsverfahren Anwälten die beantragte Akteneinsicht zu gewähren. Man werde auch disziplinarrechtliche Schritte gegen die handelnden Personen in der Netzagentur beantragen.
Als reiner Energiedienstleister unterliege man nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des EnWG, so das Unternehmen. Das Unternehmen sei korrekt beim zuständigen Bundesamt BfEE als Energiedienstleister gemeldet. Die Prozesse des Contractings entsprächen exakt den Vorgaben des EDL-G und der DIN 8930-5. Eine Meldung nach §5 EnWG mache keinen Sinn, da Letztverbraucher nicht mit Strom, sondern mit Nutzenergie beliefertwürden.
Aktualisierung vom 10.12.2015:
In einem Aufsichtsverfahren hatte die Bundesnetzagentur gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG wegen Nichtanzeige der Energiebelieferung nach § 5 EnWG mit Beschluss vom 2.3.2015 (BK6-14-159) ein Zwangsgeld in Höhe von 800.000 Euro festgesetzt http://tinyurl.com/carebneta. Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 17. Juni 2015 Az VI-3 Kart 190/14 (V) zurückgewiesen https://openjur.de/u/855567.html.
Laut Angabe der Bundesnetzagentur vom 10.12.2015 erfolgt die Versorgung von Endkunden ausschließlich durch die Care-Energie AG, für die eine Anzeige als Energielieferant nach § 5 EnWG erfolgt sei.
Segment-ID: 13607In der Öffentlichkeit entbrennt derzeit ein Streit um die Firma Care-Energy. weiter lesen
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 2. Mai 2013 weiter lesen
Die Vertragsmodalitäten des Energieversorgers Care Energy weichen deutlich vom denen anderer Anbieter ab. weiter lesen