EU-Effizienzrichtlinie
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Segment-ID: 13047Effizienzrichtlinie in Kraft
(9. Dezember 2012) Am 1. Dezember trat die EU-Effizienzrichtlinie in Kraft.
Die Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2014 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Von 2014 an bis 2020 müssen mindestens jährliche Einsparungen von 1,5% des jährlichen Energieabsatzes aller Energieunternehmen an Endkunden erzielt werden.
Das kann passieren, indem entweder alle Energielieferanten oder -verteiler verpflichtet werden, direkt Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die 1,5% ihres im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre abgesetzten Energievolumens bei ihren Endkunden entsprechen. Die EU-Mitgliedsstaaten können aber auch alternative Maßnahmen zur Erreichung des Ziels ergreifen.
Beispiele sind das Einrichten von Finanzierungssystemen und -instrumenten zur Nutzung energieeffizienter Technologien, z. B. einen Effizienzfonds oder Energiesteuer oder Förderprogramme. Oder sie können Techniken, Standards und Normen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden oder Fahrzeugen vorschreiben. Die Strategie, wie die Einsparziele erreicht werden, muss der EU-Kommission zwölf Monate nach Inkrafttreten vorgelegt werden.
Download EU-Richtlinie 2012/27/EU (1,18 MB)
Segment-ID: 13087EU-Richtlinie 2006/32/EG zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen vom 5. April 2006
(7. Mai 2006) Die Richtlinie 2006/32/EG wurde am 5. April vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates unterzeichnet, ist am 27.4.2006 im Amtsblatt der EU erschienen und tritt am "zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung", d.h. am 17.5.2006 in Kraft.
Sie wendet sich an die Mitgliedsstaaten. Die Richtlinie muss in einigen Teilen sofort beachtet werden; für die Umsetzung die wesentlichen Rechts- und Verwaltungsakte in nationales Recht besteht jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 17.5.2008.
Das wesentliche Ziel besteht in einer Energieeinsparung von 9 % in jedem EU-Mitgliedsland im Jahre 2015 gegenüber einem Ist-Zustand. Dieser Ist-Zustand ist auf nicht ganz unkomplizierte Weise national zu ermitteln. Die Erreichung des Ziels und auch der Weg dorthin wird von der EU überwacht.
So muss z.B. jeder Staat einen "Energieeffizienz-Allokationsplan (EEAP)" aufstellen und aktualisieren, zum ersten Mal bereits zum 30.6.2007.
Als handelnde Akteure sieht die Richtlinie einerseits den Staat, andererseits Anbieter.
Die Richtlinie stellt keine Anforderungen, die Verbraucher erfüllen müssen.
Die Erreichung des Einsparziels kann und soll durch vielfältige Instrumente forciert werden. Dazu gehören Förderprogramme, Energieberatungen, die Verbrauchserfassung und transparente Abrechnung des Energieverbrauchs, die Bereitstellung von Finanzinstrumenten und Energiedienstleistungs-Musterverträgen sowie ein Verbot für Maßnahmen, die das Energiesparen behindern. Von letzterem dürften auch sog. flat rates von Stromanbietern betroffen sein.
Download EU-Richtlinie 2006/32/EG zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen
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- EU-Effizienzrichtlinie
- Transparente Stromrechnungen?
Entwurf Effizienzrichtlinie
Entwurf EU-Richtlinie Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen KOM2003 (739) vom 10. Dezember 2003
Der Entwurf der EU-Kommission einer "Effizienzrichtlinie" beabsichtigt den Energieverbrauch zu senken und den Markt für Energiedienstleistungen wie Beleuchtung, Heizung, warmes Wasser, Belüftung zu fördern.
Download Entwurf EU-Richtlinie KOM(2003) 739
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Wirtschaftsministerium legt Energiegesetz nach den Wünschen der Versorger vor
Segment-ID: 3059