EU-Verordnung für den grenzüberschreitenden Stromhandel 714/2009

Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003

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EU-Verordnung für den grenzüberschreitenden Stromhandel 1228/2003

Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel (Text von Bedeutung für den EWR).

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Direkt wirkende EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Stromhandel 1228/2003

Die Verordnung hat einen anderen Fokus:

  • Die Tarifierung grenzüberschreitenden Stromhandels (Zahlungen für die Netzinanspruchnahme durch Stromtransite)
  • Die Behandlung von Engpasskapazitäten, für die ein entsprechendes Engpassmanagement betrieben werden muss.

Ein weiteres wichtiges Thema der Verordnung ist die Harmonisierung der Netzzugangsregelungen in den Mitgliedstaaten. Auf diese Weise kann tief in die Netzzugangsregelungen der Mitgliedstaaten eingegriffen werden. Die Verordnung erhält damit beinahe den Charakter einer Richtlinie. Zumal nicht nur die grundlegenden Vorgaben formuliert, sondern auch Gremien und Verfahrensweisen festgelegt werden.

Komitologie-Verfahren

Wesentlich für die Prozesse auf europäischer Ebene ist die Schaffung eines Komitees und das sog. Komitologie-Verfahren: Die EU-Kommission wird bei ihren Entscheidungen zum Energiemarkt von einem `Regulatory Committee` begleitet, in dem jeder Mitgliedsstaat einen Sitz und die Kommission den Vorsitz innehaben.

Das Komitee prüft von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen und Entscheidungen. Bei Ablehnung wird das Vorhaben zur weiteren Behandlung an den Rat und das Parlament verwiesen. Bei Zustimmung des Komitees kann die Kommission die vorgeschlagenen Maßnahmen in die Tat umsetzen, die dann auch die nationalen Regulierungsbehörden binden.

Das Gremium, aus welchem das oben genannte Komitee hervorgehen wird, ist der CEER (Council of European Energy Regulators). Bisher hat der CEER die Prozesse von Florenz und Madrid betreffend den europäischen Netzzugang für Strom bzw. Gas in rechtlicher Hinsicht begleitet.

Weiteres zum Thema: löste EG-Richtlinie für den Elektrizitätstransit 90/547/EWG ab

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