Gaszähler
Segment-ID: 6572
Eichstempel abgelaufen? Was tun?
(3. Januar 2005) - Die Eichdauer für Gaszähler in Haushalten beträgt acht Jahre. Ein z.B. im Jahr 2003 geeichter Zähler gilt also bis 2011 als geeicht.
Wenn der Eichstempel am Gas-, Strom- oder Wärmezähler abgelaufen ist, dann könnte es sein, dass aufgrund einer Stichprobenprüfung der Zähler weiterhin als "gültig geeicht" gilt. Verbraucher können sich dann an das Versorgungsunternehmen wenden. Dort ist man den Verbrauchern gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Bei Problemen helfen die Landeseichämter oder der Bund der Energieverbraucher.
LBME Informationsblatt eichrechtliche Bestimmungen Energie- und Wasserzähler
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