Neue BAFA-Zuschüsse für erneuerbare Energien
(18. Januar 2008) Seit dem 1.1.2008 hat sich die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich nach dem Marktanreizprogramm geändert und verbessert.
Gefördert werden Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen mit Zuschüssen zu den nachgewiesenen Investitionen.
Der Zuschuss muss nachträglich, also nach Abschluss der Maßnahme beantragt werden. Hierfür gilt eine Antragsfrist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft.
Der Antrag ist nur zulässig, wenn das aktuelle Antragsformular mit der Fachunternehmererklärung und die Rechnung vorgelegt werden. Die entsprechenden Formulare sind im Internet unter www.bafa.de erhältlich.
Basisförderung:
Warmwasser-Kollektoranlagen erhalten eine Förderung von 60 Euro je Quadratmeter, mindestens 410 Euro. Wird eine bestehende Solaranlage erweitert, dann beträgt die Förderung 45 Euro je Quadratmeter. Bei Heizungsunterstützung erhöht sich die Förderung auf 105 Euro je Quadratmeter bis zu 40 Quadratmeter Kollektorfläche, darüber hinausgehende Flächen werden mit 45 Euro gefördert, wenn bestimmte Pufferspeichergrößen erreicht werden.
Pelletkessel über 5 kW Leistung (für luftgeführte Pelletöfen gilt eine Grenze von mindestens 8 kW) werden mit 36 Euro je kW gefördert, mindestens mit 1000 Euro für Öfen mit Wassertasche, 2000 Euro für Pelletkessel, 2.500 Euro für Pelletkessel mit Pufferspeicher. Holzhackschnitzelheizungen werden mit 1.000 Euro gefördert, Scheitholzkessel mit 1.125 Euro.
Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau erhalten 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche Zuschuss, maximal 850 Euro und bei Sanierung 10 Euro je Quadratmeter und maximal 1.500 Euro. Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen erhalten 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 2.000 Euro im Neubau und 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 3.000 Euro bei Sanierung. Die Luft-Wasserwärmepumpen müssen im Neubau eine Jahresarbeitszahl von 3,5 im Neubau und von 3,3 im Bestand erreichen, bei den anderen Wärmepumpen ist eine Arbeitszahl von 4,0 im Neubau und von 3,7 im Bestand Vorschrift, Strom- und Wärmemengenzähler sind vorgeschrieben.
Effizienzbonus
Die Basisförderung erhöht sich für Biomasse- und Solaranlagen um 50 beziehungsweise 100 Prozent, wenn das Gebäude eine gute Wärmedämmung aufweist:
- 50% wenn ein vor 1995 gebautes Haus die damals geltende EnEV-Werte einhält oder bei einem danach gebauten Haus um mindestens 30 % unterschreitet.
- 100% wenn ein vor 1995 gebautes Haus die damals geltende EnEV-Werte um mindestens 30% unterschreitet oder bei einem danach gebauten Haus um mindestens 45 % unterschreitet.
Kombinationsbonus
Wird mit einer Solaranlage gleichzeitig auch eine Biomasseanlage oder Wärmepumpe angeschafft, dann gibt es zusätzlich zu der Basisförderung für die Solaranlage und für die Biomasseanlage einen Kombinationsbonus von 750 Euro. Kombinations- und Effizienzbonus sind nicht kombinierbar, man muss sich für eines entscheiden.
Kesseltauschbonus
Wird gleichzeitig mit dem Bau einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung erstmalig ein Brennwertkessel für Öl oder Gas angeschafft, dann gibt es einen zusätzlichen Bonus von 750 Euro. Dieser Bonus kann nur bis zum 30.6.2008 beantragt werden. Auch dieser Bonus ist mit dem Effizienzbonus nicht kombinierbar.
Solarpumpen- und Umwälzpumpenbonus
Wird beim Bau einer Solaranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingesetzt (permanent erregte EC-Bauweise), dann gibt es einen Zuschuss von 50 Euro. Wird im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage oder einer Biomasseanlage eine besonders effizient Heizungsumwälzpumpe eingebaut (Effizienzklasse A des Herstellers), dann gibt es 200 Euro Zuschuss, wenn auch ein hydraulischer Abgleich der Anlage nachgewiesen wird.
Innovationsbonus
Besonders effiziente Solaranlagen für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten oder Solaranlagen für Prozesswärme oder Kühlung zwischen 20 und 40 Quadratmetern Größe werden mit 210 Euro je Quadratmeter gefördert. Biomasseanlagen mit Brennwertnutzung oder bestimmten Partikelabscheidetechniken erhalten einen Zusatzbonus von 500 Euro. Für Wärmepumpen mit einer Arbeitszahl von 4,7 im Neubau und 4,5 im Bestand erhalten eine um 50 Prozent höhere Förderobergrenze. Die Innovationsförderung ist nicht mit anderen Bonus-Förderungen kombinierbar.
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