Der Prozesskostenfonds
Segment-ID: 13093Verbesserter rechtlicher Schutz für Mitglieder durch den Prozesskostenfonds
Der Fonds hilft allen Vereinsmitgliedern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Energieversorgern. Wer jährlich über den Mitgliedsbeitrag hinaus einen Beitrag von 40 Euro jährlich (ermäßigt 30 Euro) abbuchen lässt, genießt einen verbesserten rechtlichen Schutz als Fondsmitglied. Es gilt nach der ersten Zahlung eine Wartefrist von acht Wochen. Der Schutz bezieht sich auf eine Wohnung, die das Mitglied selbst bewohnt oder am Gewerbebetrieb.
Rechtsberatung
- Anwalts-Hotline: Der Bund der Energieverbraucher unterhält eine kostenlose telefonische Rechtsberatung zu festgelegten Zeiten für alle Mitglieder. Am Telefon beraten zugelassene Anwälte in eigener Verantwortung.
- Anwalts-Rückruf: Mitglieder können dreimal jährlich telefonisch oder per E-Mail einen Rückruf von einem Anwalt erbitten. Die Vereinsgeschäftsstelle leitet die Anfrage an einen kooperierenden Anwalt weiter.
- Online-Beratung: Mitglieder können auch per E-Mail Fragen an Rechtsanwälte stellen. Einfache E-Mail-Anfragen ohne beigefügte Dokumente können alle Mitglieder stellen. Sie werden innerhalb von zwei Tagen beantwortet. Fondsmitglieder können pro Jahr auch zwei komplexe E-Mail-Anfragen und Dokumente beifügen. Sie bekommen innerhalb von vier Tagen eine Antwort.
- Datenschutzklausel: Soweit Mitglieder rechtliche Beratung über den Bund der Energieverbraucher e.V. in Anspruch nehmen, sind sie mit der Weitergabe ihrer Anfrage an einen vom Bund der Energieverbraucher e.V. beauftragten Anwalt einverstanden und entbinden diesen Anwalt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Bund der Energieverbraucher e.V.
Außergerichtliche Vertretung
Der Verein organisiert für die Fondsmitglieder bis zu zweimal jährlich die außergerichtliche Vertretung gegenüber einem Versorger, soweit das Mitglied mit eigenem Bemühen gescheitert ist. Voraussetzung ist eine vorangehende Beratung durch einen im Energierecht erfahrenen Anwalt. Der Verein honoriert nach vorheriger Absprache einen Anwalt, der für den Verbraucher tätig wird.
Gerichtliche Auseinandersetzung
Für Fondsmitglieder übernimmt der Verein in der Regel die Kosten einer erfolgsversprechenden gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Kosten von gerichtlichen Gutachten werden nicht übernommen. Der Verein hilft bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt. Der Verein legt Kriterien und eine Prüfprozedur fest.
Download Prüfkriterien und Prüfprozedere für die Übernahmen von Kosten
Wählt der Verbraucher einen Anwalt, der nicht auf der Anwaltsliste des Vereins aufgeführt ist, muss dieser Anwalt die Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit darstellen, so dass eine Prüfung der Erfolgsaussichten möglich ist. Die Gerichtskosten von Rückforderungsklagen werden in der Regel nicht übernommen.
Fälle mit Bezug auf die Lieferung von Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Flüssiggas) sind abgedeckt. Alle anderen Rechtsfälle mit Energiebezug (unerklärlich hohe Verbräuche, Bauen, Renovieren, Heizkostenabrechnung, Kauf und Verkauf von Immobilien, Wartung, Erneuerung einer Heizung, Nutzung erneuerbare Energien, auch über Beteiligungen, Geldanlage in Energieanlagen, Tanken, Autofahren, Strafsachen etc.) werden nur in begründeten Ausnahmefällen einbezogen.
Der verbesserte rechtliche Schutz gilt ab 1. Januar 2013. Er wurde von der Hauptversammlung des Bundes der Energieverbraucher e.V. am 11. November 2012 beschlossen.
Schutzschirm des Vereins
Von Aribert Peters
(18. April 2019) Seit mehr als 15 Jahren schützt der Prozesskostenfonds seine Mitglieder, die neben ihrer regulären Mitgliedschaft im Bund der Energieverbraucher auch in den Fonds einzahlen. Der jährliche Beitrag für den Fonds beträgt regulär 40 Euro und 30 Euro ermäßigt.
Insgesamt hat der Fonds seinen Einzahlern bisher in über 1.500 Streitfällen mit einer Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von mehr als 700.000 Euro geholfen. Der Fonds funktioniert nach dem Solidarprinzip: Jedes Mitglied erhält durch seine Einzahlung Schutz durch den Fonds und die damit verbundene Sicherheit.
Wenn ein Fondsmitglied von seinem Versorger verklagt wird, kann der Fonds helfen. Voraussetzung für eine Unterstützung ist aber stets, dass berechtigte Mitglieder vor Beauftragung eines Anwalts die Unterstützung beim Fonds anfragen und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind.
Segment-ID: 18143Gegenseitiger Schutz im Verein
Im Verein lässt sich einfach mehr erreichen: Der Bund der Energieverbraucher bietet seinen Mitgliedern nun verbesserten rechtlichen Schutz. Haben Sie Interesse zu den Einzahlern und Nutznießern zu gehören?
(11. Dezember 2012) Nach der Liberalisierung der Energiemärkte im Jahr 1998 erhöhte sich der Schutzbedarf abrupt: Skrupellose Energieversorger machten aus der Täuschung von Verbrauchern ein profitables Geschäftsmodell, während die zuständigen Aufsichtsbehörden dem sogenannten „Marktgeschehen“ untätig zusahen.
Schlichtungsstelle mit Schwächen
Seit 2011 arbeitet die Schlichtungsstelle Energie. Doch die Praxis zeigt, dass die Schlichtungsstelle erstens oft überfordert ist und zweitens ihre Zuständigkeit mit Fernwärme und Flüssiggas zwei wichtige Geschäftsfelder ausklammert. Hinzu kommt, dass das Energierecht ständig komplexer wird. Und die Energieversorgung wird zunehmend auch zum Kondensationspunkt sozialer Probleme in der Gesellschaft: Rund 300.000 jährliche Stromsperren sprechen eine deutliche Sprache.
Der Preisprotest, den der Verein im Jahr 2004 startete, brachte die festgefügten Frontlinien zwischen Verbrauchern und Versorgern erstmals in Bewegung. Bis dahin galt, dass jeder Verbraucher den vom Versorger verlangten Preis zu zahlen hat. Doch plötzlich stellten unbequeme Verbraucher Fragen zu Preiserhöhungen und der Billigkeit von Preisen.
Verbraucher können siegen
Seit einiger Zeit finden sich Energieverbraucher nicht automatisch in der unterlegenen Position wieder, sondern können durchaus bedeutende Siege erringen. Allerdings gehen mutige Verbraucher, die vor Gericht ziehen, gewisse -Risiken ein, etwa aufgrund ausufernder Prozesskosten. Auch wenn Verbraucher den Versorger beziehungsweise Lieferanten wechseln wollen, haben sie mitunter Beratungsbedarf. Wollen Betroffene solche Fragen rechtlich klären lassen, zahlen sie meist aus eigener Tasche: Viele nehmen entsprechende Rechtsschutzversicherungen nicht in Anspruch, weil sie befürchten, dass ihr Versicherer ihnen dann kündigt.
Sie haben Interesse an dem verbesserten rechtlichen Schutz?
Dann melden Sie sich beim Bund der Energieverbraucher: Telefon 02224.123 123-0 oder direkt online
Der Bund der Energieverbraucher e. V. hat über viele Jahre Verhandlungen mit Rechtsschutzversicherern geführt, um durch eine Gruppenversicherung für alle Mitglieder deren rechtlichen Schutz zu günstigen Bedingungen zu verbessern. Doch diese Verhandlungen brachten leider nicht die erwünschten Ergebnisse.
Hilfe vor Gericht
Der Verein fand eine andere Lösung, seine Mitglieder abzusichern: Als 2006 immer mehr Protestkunden verklagt wurden, entstand die Idee, das Risiko, vom Versorger auf Zahlung verklagt zu werden, auf viele Schultern zu verteilen. Da die Wahrscheinlichkeit, verklagt zu werden, für jeden Einzelnen gering ist, konnte jeder Einzahler mit einem überschaubaren Betrag eine gewisse Sicherheit schaffen für den Fall, dass er vor Gericht unterliegt und für die Prozesskosten aufkommen muss. Die Mitglieder waren begeistert. Der Beitrag für den Fonds betrug zunächst zehn, später 30 Euro pro Jahr. Dies ermöglichte, die Vergütungen für die Anwälte über den gesetzlichen Satz anzuheben, denn die oft geringen Streitwerte erschweren es den Anwälten, wirtschaftlich zu kalkulieren.
Insgesamt zahlen rund 4.000 Betroffene regelmäßig jährlich in den Fonds ein. Zum Glück für den Fonds obsiegten die meisten Betroffenen. Vergleiche allerdings belasten den Fonds durch die hohen Gebühren stark. Beschwerden von Aufsichtsbehörden oder Verbrauchern über den Fonds gab es nicht. Einen besonders guten Schutz bietet der Verein den Mitgliedern, die durch eine jährliche Zahlung zur Finanzierung dieses besonderen Schutzes beitragen, sogenannte „Fondsmitglieder“. Unter dem Strich hat sich der Prozesskostenfonds mit seinem vorsichtigen Vorgehen und seinem begrenzten Anspruch als sehr erfolgreich bewährt. Deshalb wird er fortgeführt und ausgebaut.
Keine „Anwalt-Flatrate“
Weniger erfolgreich war dagegen der vom Verein eingeführte „Energieschutzbrief“. Dafür zahlten die Verbraucher 69 Euro, um sich im Streitfall außergerichtlich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Doch die Erwartungen von Verbrauchern und von Anwälten klafften zu weit auseinander. So manchem Verbraucher fehlte zudem die Einsicht, dass für diesen Betrag keine ganzjährige „Rundum-Beratung“ von einem Anwalt möglich ist. Der Verein hat das Modell daher eingestellt.
Ausbau des Angebots
Energieverbraucher benötigen einen besseren Schutz. Deshalb erweitert der Bund der Energieverbraucher die Beratung, die außergerichtliche Vertretung von Mitgliedern sowie die Kostenübernahme im Fall rechtlicher Auseinandersetzungen.
- Bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung brauchen Verbraucher anwaltliche Beratung durch Telefon, E-Mail oder persönlichen Kontakt.
- Sinnvollerweise lassen sich Verbraucher im Streitfall auch außergerichtlich von einem Anwalt vertreten: Zahlreiche Versorger stellen sich gegenüber berechtigten Forderungen von Verbrauchern einfach taub, solange kein Anwalt für den Verbraucher spricht.
- Im Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen sollten die Kosten übernommen werden. In einigen Fällen ist es sinnvoll, dass Verbraucher den Versorger auch aktiv verklagen.
- Ein Rechtsanspruch auf den beschriebenen rechtlichen Schutz besteht nicht.
Schulung und Austausch von Anwälten
Der Verein schult die mit ihm kooperierenden Anwälte in regelmäßigen Abständen und organisiert auch einen Erfahrungsaustausch zwischen den Anwälten. Dies soll eine hohe und einheitliche Beratungsqualität gewährleisten.
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