Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 2007

Az: III ZR 63/07

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

BGH erklärt einige Vertragsklauseln von Internetanbietern, die die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, für unwirksam.

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