Archiv: Artikel aus 2008 & 2009
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Wegen Rückständen von 840 Euro wollte die Darmstädter Entega einer Behinderten rigoros den Strom abdrehen. weiter lesen
Gericht stoppt Härtefall
Wegen Rückständen von 840 Euro wollte die Darmstädter Entega einer Behinderten rigoros den Strom abdrehen. Erst mit Gerichtshilfe gelang es der Betreuerin der Witwe, dem Energieversorger einen Kompromiss abzuringen - leider kein trauriger Einzelfall.
Von Wulf Kannegießer
(13. September 2009) Auf der anderen Seite hatte sich der Darmstädter Energiedienstleister Anfang Juli 2009 als frischgebackener Haupt- und Trikotsponsor des Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05 vorgestellt. Angeblich lässt sich der Versorger das Sponsoring in den nächsten drei Jahren 7,5 bis neun Millionen Euro kosten. Eine Nachricht, die für die behinderte Witwe aus Darmstadt und deren amtlich bestellte Vermögensbetreuerin befremdlich klingen mag: Die Verhandlungen mit den Kickern liefen parallel zu der Androhung der Stromsperre, die erst ein Gericht in letzter Minute stoppte.
Millionengeschenke an FSV Mainz 05.
Betreuerin legte Zahlungskonzept vor
Nach dem Tod ihres Mannes im Sommer 2008 waren der psychisch kranken 54-Jährigen fast sämtliche Abläufe ihres täglichen Bedarfs aus den Händen geglitten. Darüber hinaus ist die Frau gesundheitlich massiv beeinträchtigt. Deshalb konnte die Darmstädterin weder ihre Grundsicherung über die Sozialbehörden regeln, noch Rechnungen oder Abbuchungen von ihrem Konto bewältigen.
Am 11. März 2009 übernahm deshalb eine amtlich bestellte Betreuerin die Regelung aller wirtschaftlichen Abläufe. Dabei fiel sofort auf, dass beim Stromlieferanten Entega Zahlungsrückstände von 570 Euro sowie offene Abschlagszahlungen für das laufende Jahr aufgelaufen waren - insgesamt 840 Euro. Die Betreuerin schlug dem Versorger ein Ratenzahlungs-Konzept vor: 150 Euro Sofortzahlung, den Rest in Monatsraten von 30 Euro.
Verlust der eigenen Wohnung drohte
Zur Begründung machte die Betreuerin den Energieanbieter mit Details aus den Lebensumständen der Witwe vertraut, speziell mit deren Krankheiten. Doch die Entega schaltete auf stur: Die Erkrankung interessiere nicht, die Lieferung werde eingestellt. Zweimal habe die Entega die Stromsperre angedroht, in beiden Fällen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Vier-Wochen-Frist einzuhalten. Für die Betreuerin der Behinderten eine fast ausweglose Lage: Über den Hartz-IV-Antrag hatten die Sozialbehörden zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden. Unklar war auch, ob die zuständige Kreisagentur darlehensweise die offene Stromrechnung der Behinderten übernimmt.
Versorgungssperre angedroht trotz Erkrankung und Ratenzahlungsangebot
Der Betreuerin war klar: Sollte der Witwe der Strom abgestellt werden, könnte die Frau die aufgrund einer Erkrankung reichlich anfallende Wäsche nicht mehr bewältigen. Die Betreuerin fürchtete eine dramatische Verschlimmerung der Gesamtsituation, die für die 54-Jährige sogar zur Unterbringung in einem Wohnheim, zum endgültigen Verlust der eigenen Wohnung - und damit zu einer weiteren massiven Gesundheitsgefährdungführen könnte.
Anwaltskosten abwälzen
Erst mit Einstweiliger Verfügung gegen die Entega, beantragt beim Amtsgericht Darmstadt (Az: 303 C 141/09), bekam die Betreuerin den Energieversorger zurück an den Verhandlungstisch. Auf Anregung des Richters akzeptierte der Entega-Anwalt schließlich das Ratenzahlungs-Konzept der Betreuerin. Wäre es nach dem Entega-Anwalt gegangen, hätte die Witwe beziehungsweise ihre Betreuerin sogar die Anwaltskosten des Energieunternehmens übernehmen müssen. Kosten, die überhaupt erst durch die Halsstarrigkeit der Entega entstanden waren. Doch damit kam der Entega-Anwalt nicht durch.
Die Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren hat die Entega zum radikalen Vorgehen gegen die behinderte, schwer kranke und zudem unter Vermögensbetreuung stehende Witwe angeschrieben. Am 2. Juni 2009 traf eine E-Mail ein: "Ihre Anfrage haben wir erhalten, vielen Dank dafür. Dies ist eine maschinell erstellte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf diese. Unsere Antwort schicken wir Ihnen schnellstmöglich. "Bis zum heutigen Tag ist die Entega diese Antwort schuldig geblieben.
Alle Betroffenen können angedrohte oder tatsächliche Versorgungssperren der Dokumentationsstelle mitteilen: Im Internet oder den schriftlichen Fragenbogen anfordern beim Bund der Energieverbraucher e.V., Frankfurter Str. 1, 53572 Unkel. Eine Mitgliedschaft im Verein ist dafür nicht erforderlich.
Fast alle Energieversorger entwickeln eine große Beweglichkeit, sobald sie jemand beobachtet. weiter lesen
Gelenkig, geschmeidig, gelegentlich aalglatt
Fast alle Energieversorger entwickeln eine große Beweglichkeit, sobald sie jemand beobachtet. Genau das passiert, seit wir ihren Umgang mit Kunden hinterfragen - und bei illegalen Praktiken auch mit Veröffentlichung drohen.
Wulf Kannegießer berichtet.
(12. März 2009) Mit der Eröffnung von ENERGIEUNRECHT, der Dokumentationsstelle für unrechtmäßige Versorgungssperren, die der Bund der Energieverbraucher e. V. ins Leben gerufen hat, können sich die wenigsten Versorger anfreunden.
Beratung in der Dokumentationsstelle ENERGIEUNRECHT
Auf konkrete Anfragen zu konkreten Kundenbeschwerden reagieren die Unternehmen entweder gar nicht - als habe es nie eine Anfrage gegeben. Oder alle Ansprechpartner im Unternehmen verschanzen sich fix hinter fadenscheinigen Argumenten. Dritte Möglichkeit: Es meldet sich prompt ein Anwaltsbüro, das schon bei harmlosen Erst-Anschreiben juristisch scharf geladene Kanonen in Stellung bringt. Alles unter dem Motto: Lieber gar nichts sagen, ausweichen oder einschüchtern - aber bloß keine Versäumnisse, Fehler oder Schlimmeres zugeben.
Allerdings gibt es auch Positives zu berichten. So sind manche Versorger aufgrund der ENERGIEUNRECHT-Anfragen inzwischen vorsichtiger geworden, Verbrauchern Energiesperren anzudrohen. Einige Fälle aus der Praxis:
Stadtwerke Krefeld: Unverfroren
Die Stadtwerke Krefeld (SWK) pochen auf Verjährung. So hatte das Unternehmen einem Kunden im Juli 2008 eine Gassperre angedroht, weil der Mann den erhöhten Gaspreisen widersprochen, die Abschläge um die strittige Erhöhung gekürzt, den Rest aber pünktlich überwiesen hatte. Vor dem Landgericht erwirkte der Mann eine einstweilige Verfügung gegen die SWK. Das Unternehmen verzichtete auf Widerspruch, schickte dem Kunden aber eine Woche später eine neue Sperrandrohung. Von der Anwältin des Kunden abgemahnt, gaben die Stadtwerke klein bei und übernahmen alle Kosten der Abmahnung.
Gegenüber ENERGIEUNRECHT winkte ein Unternehmenssprecher im November ab: Nur "im Rahmen eines automatisierten Mahnablaufs" sei es überhaupt zu der unzulässigen Zweit-Androhung gekommen. Auch liege das begangene Unrecht schon Monate zurück. "Wir gehen daher davon aus, dass eine Veröffentlichung der Angelegenheit unterbleibt", hieß es hoffnungsfroh in der SWK-Antwort auf unsere Anfrage. Und: "Eine Sperrung der Verbrauchsstelle ist zu keiner Zeit erfolgt." Dass dies kein Verdienst des Unternehmens war, sondern allein an der Wehrhaftigkeit des Kunden lag, ließen die SWK unerwähnt.
Stadtwerke Leipzig und SWB: Weggeduckt
Pauschal auf "Datenschutz" berufen und sich damit klassisch weggeduckt haben sich die Stadtwerke Leipzig und die SWB Bremen. Gegen beide Versorger lag ENERGIEUNRECHT eine Kundenbeschwerde vor.
Um Stellungnahme zu konkreten Vorhaltungen der Energieverbraucher gebeten, kam aus dem Leipziger Stadtwerke-Büro eine siebenzeilige Antwort: "Aus Datenschutzgründen" könne man auf die Anfrage "nicht eingehen". Die SWB brauchten dafür nur einen Fünfzeiler. "Ohne schriftliche Zustimmung" des Kunden könne man "keine Auskunft erteilen".
In beiden Fällen holt ENERGIEUNRECHT die entsprechenden Vollmachten ein, um die Fragen erneut zu stellen.
Widerrechtliche Versorgungssperren bedeuten Selbstjustiz der Versorger
Stadtwerke Herford: Vorsichtig
Die Stadtwerke Herford reagierten deutlich umsichtiger. Zwar sei es "Grundhaltung" des Hauses, über Kundenvorgänge nur mit den Kunden zu sprechen. Trotzdem ließen die Stadtwerke Herford wissen, dass sie im Fall dieses Beschwerdeführers dessen Einzahlungen für Gas und Wasser/Abwasser inzwischen nicht mehr verrechnen, sondern jeweils in getrennten Vertragskonten führen.
Zudem nahm das Unternehmen eine Sperrandrohung gegen den Kunden zurück und versprach, bis zur gerichtlichen Klärung keine weiteren Versorgungssperren anzudrohen oder einzuleiten.
EWE Oldenburg: Vorbildlich
Geradezu vorbildlich ging die EWE Oldenburg mit der Anfrage vom Bund der Energieverbraucher um. Gewissenhaft und sensibel werde dort jetzt der Umgang mit Sperrungen geübt.
Durch Probe- und Prüfberichte werden Abrechnungsfehler nahezu ausgeschlossen. Als Sperrgrenzen für Gas und Strom werden dort jeweils "weit über 100 Euro" angesetzt. Kunden, die sich auf §315 BGB berufen, werden nicht gesperrt, sofern sie den relevanten Sockelbetrag weiter zahlen. Bei Temperaturen unter minus fünf Grad Celsius verzichtet das Unternehmen zudem grundsätzlich auf Heizungssperrungen, ebenso an Freitagen und vor den Weihnachtsfeiertagen, von begründeten Ausnahmen abgesehen.
Und in (sozialen) Härtefällen will die EWE Oldenburg jetzt ebenfalls den sensiblen Umgang pflegen. Der Bund der Energieverbraucher wertet Versorgungssperren gegenüber Hochbetagten, schwerwiegend Kranken, Schwerbehinderten, Kinderreichen, Schwangeren oder bei Kleinstkindern im Haushalt als grundsätzlich unzulässig.
EnBW: Unsozial
Ganz das Gegenteil praktiziert die EnBW im Fall eines 62-jährigen Rentners aus der Nähe von Stuttgart.
Der Mann ist seit einem Schlaganfall schwerbehindert. Angesichts einer Stromnachzahlung über 204,67 Euro gibt er bei ENERGIEUNRECHT an, er habe wiederholt bei EnBW um Ratenzahlung gebeten, habe aber immer bloß neue Mahnungen und Sperrandrohungen erhalten.
Von ENERGIEUNRECHT dazu angefragt, wies der EnBW-Abrechnungsservice den Rentner schriftlich darauf hin, dass die Zwangslage des Kunden mit lediglich 650 Euro Rente dem Unternehmen "nicht bekannt" gewesen sei, das Mahnverfahren deshalb gegen ihn "ganz normal" betrieben worden sei.
Im gleichen Atemzug weist EnBW aber jegliche soziale Verantwortung in sozialen Härtefällen weit von sich. So musste der schwer kranke Rentner in diesem Brief seines Energieversorgers weiter lesen: "Nach dem Sozialstaatsprinzip sind die staatlichen Behörden dazu aufgerufen, Kunden, die in finanzielle Not geraten sind, zu unterstützen. (...) Wir können diese Aufgabe leider nicht übernehmen und bitten Sie, andere Lösungen zu finden.
Alle Betroffenen können angedrohte oder tatsächliche Versorgungssperren der Dokumentationsstelle mitteilen: Im Internet oder den schriftlichen Fragenbogen anfordern bei Bund der Energieverbraucher e.V., Frankfurter Str. 1, 53572 Unkel. Eine Mitgliedschaft im Verein ist dafür nicht erforderlich.
Wenn Energieversorger gesetzeswidrig den Strom abdrehen, sind die Betroffenen oft ohnmächtig. Das soll sich jetzt ändern weiter lesen
Versorger am digitalen Pranger
Wenn Energieversorger ihren Kunden gesetzeswidrig den Strom abdrehen, sind die betroffenen Verbraucher oft ohnmächtig. Nicht betroffene Kunden und Politiker erfahren indes nichts von diesen miesen Machenschaften. Das soll sich jetzt ändern: Die Dokumentationsstelle für ENERGIEUNRECHT nennt betroffene Unternehmen öffentlich.
Von Wulf Kannegießer
(8. Dezember 2008) - Meckern ist jetzt keine Kunst: Angesichts der aktuellen Preisentwicklungen für Gas und Öl haben Verbraucher wenig zu lachen. Wer sich gegen teils dramatische Preiserhöhungen nicht bloß zu Wort meldet, sondern zur Wehr setzt, den beschleicht schnell das Gefühl, dass der kleine David im biblischen Kampf gegen den Riesen Goliath beschlichen haben muss.
Seit rund zwei Monaten begnügt sich der Bund der Energieverbraucher e. V. nicht mehr nur mit Meckern. Er hat eine Dokumentationsstelle ENERGIEUNRECHT eingerichtet, die Fälle von ungesetzlichen Versorgungssperren sammelt und veröffentlicht. In einem ersten Schritt erarbeitete der Verein dazu formale Voraussetzungen, um jegliche Art von illegalen Maßnahmen zu erfassen, mit denen Versorger ihren Kunden das Leben schwer machen.
Fragebogen im Internet
Dazu entstand zunächst ein Fragebogen im Internet. Dieser gibt Betroffenen die Möglichkeit, ihren Fall in fast 50 Teilbereichen präzise zu schildern und der Dokumentationsstelle ENERGIEUNRECHT alle nötigen Daten zu liefern, um alle Fälle katalogartig zu erfassen - und die Tricks der Versorger besser aufzudecken.
Schweigsame Versorger
In den meisten seither gemeldeten Fällen gelang es dem Verein anhand der detaillierten Kundendaten, Kontakt zum jeweiligen Versorger aufzunehmen und zum jeweiligen Fall konkrete Fragen zu stellen. Allerdings hielt sich die Mitwirkungsbereitschaft der bisher kontaktierten Versorger auffällig in Grenzen. Meist blieben Mails zu speziellen Kundennummern und -fällen ohne Antwort. Dennoch konnte die Dokumentationsstelle durch die Auswertung detailliert ausgefüllter Fragebögen widerrechtliche Verhaltensmuster der einzelnen Versorger aufdecken.
Wichtige Details
Je mehr Detail-Fragen geschädigte Kunden beantworteten, desto effizienter gelingt diese Auswertung im Einzelfall -und desto kürzer ist die Zeitspanne, bis zur Nachfrage bem Versorger. Dabei zeigten sich jedoch auch die ersten Probleme. So hat eine Familie aus Thüringen in ihrer Fallschilderung an die Dokumentationsstelle kaum ein Viertel der aufgelisteten Fragen beantwortet. Müssen die Mitarbeiter wichtige Eckdaten umständlich per Telefon oder gar schriftlich beim Versorger erfragen, verzögert sich nicht nur die Bearbeitung und Bewertung des gemeldeten Falls, sondern wird nahezu unmöglich. Das gilt insbesondere für Betroffene, die darauf verzichten, ihre Kontaktdaten vollständig anzugeben. Wie himmelschreiend das Unrecht auch sein mag, das einem Kunden widerfahren ist - ohne eine Adresse, Telefonnummer oder Mail-Anschrift ist es für die Dokumentationsstelle nahezu unmöglich, Nachfragen zu stellen, Angaben zu präzisieren oder Einblick in Vertragsunterlagen zu nehmen. Das aber sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass die Dokumentationsstelle wirksam tätig sein kann.
Keine Hilfestellung möglich
Das Konzept der Dokumentationsstelle sieht nicht vor, betroffenen Energiekunden zu helfen. Etliche Kunden lassen sich in ihrem jeweiligen Fall bereits anwaltlich vertreten, sind also fachgerecht beraten und teils auch schon vor Gericht erfolgreich gegen ihre Versorger. Die Dokumentationsstelle will vielmehr die Einzelfälle bündeln und somit bei den Verantwortlichen das Bewusstsein für Energieunrecht schärfen. Langfristig hofft der Verein, Politiker und Verantwortliche auf das Thema aufmerksam zu machen, wovon wiederum alle betroffenen Kunden profitieren.
Diskretion ist Ehrensache
Die betroffenen Kunden müssen keine Bloßstellung befürchten. Hier genügt auch nach rechtlicher Prüfung eine umschreibende Darstellung, zum Beispiel über einen 46-jährigen Angestellten aus Itzehoe mit zwei schulpflichtigen Kindern und einer schwer erkrankten Ehefrau. Diese Eckdaten reichen bei der Internet-Veröffentlichung völlig aus, um Besonderheiten einer Energiesperre zu beschreiben.
Alle Betroffenen können angedrohte oder tatsächliche Versorgungssperren der Dokumentationsstelle mitteilen: Im Internet unter www.energieunrecht.energieverbraucher.de oder den schriftlichen Fragenbogen anfordern bei Bund der Energieverbraucher e.V., Frankfurter Str. 1, 53572 Unkel. Eine Mitgliedschaft im Verein ist dafür nicht erforderlich.
Verbraucherverband fordert Konsequenzen weiter lesen
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
80-Jähriger erleidet Schlaganfall nach Stromsperre
Stadtwerke Hannover wollen Differenzierung bei Härtefällen prüfen
(6.November 2008) Nach dem dramatischen Fall eines 80-jährigen Rentnerehepaars aus Hannover wollen die dortigen Stadtwerke jetzt ihre Vorgehensweise bei Härtefällen überprüfen. Dem Ehepaar war wegen Zahlungsrückständen am 30. Oktober 2008 der Strom gesperrt worden. Noch am gleichen Tag erlitt der Rentner einen Schlaganfall. Auf Nachfrage vom Bund der Energieverbraucher e.V. erklärte der stellvertretende Stadtwerke-Sprecher Carlo Kallen heute, die Stadtwerke Hannover würden den Fall zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob soziale Härtefälle künftig "differenziert zu betrachten" seien.
Firmen-Sprecher Kallen betonte zugleich, die Stromsperre für das Rentnerpaar sei aus Sicht der Stadtwerke rechtlich zulässig gewesen. Auch sei ein Zusammenhang zwischen der Stromsperre und dem unmittelbar folgenden Schlaganfall des 80-Jährigen nicht erwiesen. Trotzdem wolle das Versorgungs-Unternehmen wegen der "akuten öffentlichen Brisanz" des Falles jetzt prüfen, ob freiwillig auf die Durchsetzung gerichtlicher Verfügungen verzichtet wird, falls soziale Gesichtspunkte eine Energiesperre als unzumutbar erscheinen lassen.
Sperren sind nach Ansicht vom Bund der Energieverbraucher e.V. grundsätzlich unzulässig gegenüber Hochbetagten, schwerwiegend Kranken, Schwerbehinderten, Kinderreichen, Schwangeren oder bei Kleinstkindern im Haushalt. Der Dachverband der Versorgungswirtschaft geht bisher allerdings davon aus, dass bei einer Sperre soziale Gesichtspunkte nicht zu berücksichtigen seien.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert daher den Gesetzgeber auf, schleunigst entsprechende Verordnungen nachzubessern. Soziale Härtefälle müssen von einer Sperre ausgenommen sein. Das ist schon nach geltendem EU-Recht zwingend vorgeschrieben. Viele Versorger sind sich ihrer Verantwortung bewusst und berücksichtigen bereits soziale Härten. Zur Dokumentation von ungerechtfertigten Versorgungssperren hat der Bund der Energieverbraucher e.V. eine nationale Erfassungsstelle Energieunrecht eingerichtet. Dort werden ungerechtfertigte Versorgungssperren geprüft und gesammelt.
Das 80-jährige Ehepaar aus Hannover verfügt nach Zahlung der Restforderung inzwischen wieder über Strom.
schließenBundesweit erste Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren eingerichtet weiter lesen
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Energieverbraucher stellen 'schwarze Schafe' der Versorger an den Internet-Pranger
Bundesweit erste Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren eingerichtet
(27. August 2008) Um die Fälle illegaler Versorgungssperren für Strom und Gas bundesweit zu dokumentieren und auszuwerten, schafft der Bund der Energieverbraucher e.V. im September 2008 eine eigene Zentralstelle in Düsseldorf. Alle Einzelfälle, in denen Strom- und Gasanbieter ungerechtfertigt Versorgungssperren verhängen oder ankündigen, werden künftig dokumentiert. Die Ergebnisse der Fall-Überprüfungen werden dann im Internet veröffentlicht. Bei dem bundesweit bisher einmaligen Projekt handelt es sich nach Worten von Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher, um "ein höchst wirkungsvolles Instrument, um über den Einzelfall hinaus auch strukturiertes Vorgehen und ungesetzliche Praktiken diverser Energieanbieter aufzuzeigen". Peters warb deshalb bei den Strom- und Gas-Kunden bundesweit um rege Mithilfe.
Download Hochaufgelöster Cartoon 'Schwarze Schafe' zur freien Verwendung (1634x1162)
Alle Verbraucher, die von einer zu Unrecht verhängten Versorgungssperre betroffen sind, können sich demnach an die Zentralstelle wenden, per Email an energieunrecht@energieverbraucher.de oder über ein eigens dafür eingerichtetes Internet-Formular unter www.energieunrecht.energieverbraucher.de (unten).
Die Zentralstelle "Energieunrecht" holt zu jedem Einzelfall eine Stellungnahme des Versorgers ein und bewertet unter juristischer Fach-Anleitung, ob es sich um eine ungesetzliche Sperre handelt. Rechtsverstöße der Anbieter werden im Internet dokumentiert sowie an die zuständigen Aufsichtsbehörden weitergeleitet. Eine darüber hinausgehende konkrete Hilfe für die Betroffenen entspricht nicht der Zielsetzung des Dokumentationsbüros "Energieunrecht", die vollständig vom Bund der Energieverbraucher e.V. getragen wird.
Zum Auftakt führte die Zentralstelle bereits erste Fachgespräche zur Abstimmung der Bewertungskriterien. Daran werden vor Eröffnung des Dokumentationsbüros auch das Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesverband der Gas- und Stromversorgungsunternehmen, das Bundeskartellamt sowie die Bundesnetzagentur und Verbraucherverbände beteiligt.
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