Beschluss des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 29. April 2005

Az: 21 C 294/05

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Den Stadtwerken Bad Kissingen wird es untersagt, die Strom- und Gasversorgung dem Kunden zu unterbrechen. Nach erhobenen Unbilligkeitseinwand § 315 BGB hatte dies die Zahlungen gekürzt

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