Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 12. April 2005

Az: 2 S 83/2004

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Rückzahlung zuviel gezahlter Stromkosten wegen Unbilligkeit der Erhöhung.

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Weitere Informationen: Stromversorger muss überhöhten Strompreis zurückzahlen

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