Urteil des Landgerichts Ulm vom 8. April 2005

Az: 10 O 23/04 KfH

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

§ 315 BGB ist auf den Streit zwischen zwei Handelsgesellschaften, die sich im Ansatz auf einen Preis geeinigt haben, nicht anwendbar. (Fernwärme)

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