Beschluss des Landgerichts Bonn vom 23. Januar 2006

Az: 16 O 7/06

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Einstweilige Verfügung gegen die Sperrung des Gasanschlusses oder deren Androhung durch den Gasversorger.

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Zusammenfassung

Durch einstweilige Verfügung verbietet das Landgericht Bonn der Regionalgas Euskirchen die Sperrung des Gasanschlusses und die Kündigung des Versorgungsvertrages bis sie die Angemessenheit ihrer Preiserhöhung dem Kunden nachgewiesen hat.

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