Urteil des Amtsgerichts Wittlich vom 22. März 2006
Az: 4 C 741/05
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Einwand der Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung wird als unbegründet abgewiesen, da zwar die Gaspreise des Versorgers im oberen Mittelfeld lägen, die Erhöhung des Arbeitspreises aber unter der Erhöhung der Bezugskosten des Versorgers liege.
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