Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 10. April 2006

Az: 8 O 296/03

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Verurteilung der Westfalen AG zu einem Ordnungsgeld wegen des Gebrauchs unzulässiger Preisklauseln. Gegen den Beschluss ist Beschwerde eingelegt.

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Weitere Informationen: Westfalen AG unterliegt

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