Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 10. April 2006
Az: 8 O 296/03
Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Verurteilung der Westfalen AG zu einem Ordnungsgeld wegen des Gebrauchs unzulässiger Preisklauseln. Gegen den Beschluss ist Beschwerde eingelegt.
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Weitere Informationen: Westfalen AG unterliegt
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