Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg vom 23. Juni 2005

Az: 69 C 268/05

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Dem Gasversorger wird untersagt, die Gasversorgung zu unterbrechen.

 Download Beschluss Amtsgericht Pinneberg vom 23. Juni 2005 - Az: 69 C 268/05 

Segment-ID: 5247