Urteil des Landgerichts Dresden vom 11. Mai 2006
Az: 6 O 3611/05
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH wird die Verwendung einer Preisanpassungsklausel untersagt.
Download Urteil Landgericht Dresden vom 11. Mai 2006 - Az: 6 O 3611/05
Download Ergänzungsurteil Landgericht Dresden vom 17. August 2006 - Az: 6 O 3611/05
Segment-ID: 5295Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 11. Mai 2006 weiter lesen
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 11. Mai 2006
Klausel zur Gaspreiserhöhung unzulässig: Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich im Verfahren gegen DREWAG
Am 11. Mai 2006 hat das Landgericht Dresden in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH entschieden, dass die Preisklausel in deren Sonderverträgen, nach der „die Preise mit Wirkung ab dem 1. Oktober eines jeden Jahres den zugrunde liegenden wirtschaftlichen oder technischen Verhältnissen" angepasst werden können, unzulässig ist (Urteil vom 11.05.2006, AZ: 6 O 3611/05, n.rk.). „Wir prüfen als Verbraucherzentrale derzeit in insgesamt vier Gerichtsverfahren, ob die drastischen Preiserhöhungen der letzten Monate gerechtfertigt waren", so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich.
In zwei Verfahren, nämlich gegen die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH und die Stadtwerke Leipzig GmbH treten die Verbraucherschützer selber als Kläger auf. Das Ziel dieser Verfahren ist es festzustellen, dass die Preiserhöhungsklauseln, die den Gasversorgern ein nahezu beliebiges Preiserhöhungsrecht einräumen, in dieser Form unwirksam sind. Das heißt dann für die Verbraucher, dass sich die Unternehmen, wenn die Urteile rechtskräftig sind, bei der Abwicklung bestehender Verträge nicht mehr auf diese Klausel berufen und sie beim Abschluss neuer Verträge nicht mehr verwenden dürfen.
„Wir freuen uns", so die Juristin, „dass mit diesem ersten Urteil vom Landgericht Dresden in Sachsen ein Zeichen gesetzt wurde und hoffen, dass in unseren Sammelklageverfahren, in denen wir die Interessen von ca. 500 Klägern koordinieren, ähnlich positive Urteile ergehen werden.
Am Mittwoch, dem 17.05.2006 wird, ebenfalls vor dem Landgericht Dresden, um 10 Uhr das Verfahren gegen die Gasversorgung Sachsen Ost GmbH verhandelt. Wir wissen, dass viele Gaskunden dieser Verhandlung mit Interesse entgegensehen und gehen von einem enormen öffentlichen Interesse an dieser Verhandlung aus.
Ein Termin für das Verfahren gegen die Erdgas Südsachsen GmbH, in dem die Verbraucherzentrale die Interessen von ca. 400 Klägern koordiniert, steht noch nicht fest. Es ist zu vermuten, dass die Verhandlung vor dem Landgericht Chemnitz noch im Frühsommer dieses Jahres stattfinden wird.
In den Sammelklageverfahren geht es letztlich darum, ob die stetigen Preiserhöhungen der letzten Monate der Billigkeit entsprechen. „Wir meinen", so die Verbraucherschützerin, „dass die Gaspreise deutlich mehr angehoben wurden, als das durch die Unternehmen nachvollziehbar belegt werden kann".
Auch das Landgericht Leipzig hat in Sachen Stadtwerke Leipzig schon einen Termin für die mündliche Verhandlung bestimmt, dies wird der 6. September 2006 sein.
Bei all den zu erwartenden Entscheidungen hier in Sachsen schaut man natürlich mit Interesse auf das Verfahren der Hamburger Verbraucherschützer gegen die E.ON Hanse AG, in dem sich nicht zuletzt durch einen kürzlich ergangenen Hinweisbeschluss des Gerichtes eine verbraucherfreundliche Entwicklung abzeichnet.
schließen- .1: BGB § 315.
- .2: BGB § 307.
- .3: BGB 315 für Mieter.
- .4: FAQs zu § 315.
- .5: Urteilssammlung.
- .6: Musterschreiben an Versorger.
- .7: Rechenhilfe Rechnungskürzung.
- .8: Versorgungssperre.
- .9: Einwender-Liste.
- .10: Protestgruppen.
- .11: Prozesskostenfonds.
- .12: Rechtsanwälte.
- .13: Versorger klagt.
- .14: gaspreise- runter.de.
- .15: strompreise- runter.de.
- .16: Geld zurückholen.
- .17: Kartellrecht als Waffe.
- .1: Urteil AG Wittenberg 29.12.06.
- .2: Beschluss LG Konstanz 28.12.06.
- .3: Urteil LG Itzehoe 21.12.06.
- .4: Urteil BGH 13.12.06.
- .5: Urteil OLG Dresden 11.12.06.
- .6: Hinweise LG Hannover u. Oldenburg.
- .7: Urteil LG Koblenz 21.11.06.
- .8: Urteil AG Lingen 13.11.06.
- .9: Urteil AG Haldensleben 08.11.06.
- .10: Beschluss LG Gera 08.11.06.
- .11: Urteil AG Wolfsburg 08.11.06.
- .12: Beschluss OLG Oldenburg 03.11.06.
- .13: Urteil LG Leipzig 13.10.06.
- .14: Urteil BGH 11.10.06.
- .15: Urteil AG Bad Salzungen 05.10.06.
- .16: Urteil LG Potsdam 04.10.06.
- .17: Beschluss LG Koblenz 02.10.06.
- .18: Urteil LG Bonn 07.09.06.
- .19: Urteil AG Leipzig 29.08.06.
- .20: Beschluss AG Herne-Wanne 18.08.06.
- .21: Urteil AG Freiburg 15.08.06.
- .22: Urteil OLG Hamm 08.08.06.
- .23: Urteil AG Delmenhorst 04.08.06.
- .24: Beschluss AG Pinneberg 19.07.06.
- .25: Beschluss LG Koblenz 14.07.06.
- .26: Urteil AG Dinslaken 13.07.06.
- .27: Beschluss LG MG 07.07.06.
- .28: Urteil LG Dresden 30.06.06.
- .29: Urteil LG Verden 29.06.06.
- .30: Urteil OLG Karlsruhe 28.06.06.
- .31: Urteil LG Berlin 19.06.06.
- .32: Beschluss LG München I 09.06.06.
- .33: Urteil LG Bremen 24.05.06.
- .34: Urteil AG Dresden 19.05.06.
- .35: Urteil LG Potsdam 15.05.06.
- aktive Seite ist .36: Urteil LG Dresden 11.05.06.
- .36: Urteil AG Erkelenz 11.05.06.
- .37: Hinweis AG Speyer 08.05.06.
- .38: Beschluss LG Düsseldorf 11.04.06.
- .39: Beschluss LG Dortmund 10.04.06.
- .40: Urteil OLG Schleswig-Holstein 05.04.06.
- .41: Beschluss LG Hamburg 05.04.06.
- .42: Beschluss AG Delmenhorst 04.04.06.
- .43: Urteil AG Wittlich 22.03.06.
- .44: Urteil OLG Brandenburg 16.03.06.
- .45: Urteil AG Chemnitz 07.03.06.
- .46: Urteil BGH 15.02.06.
- .47: Beschluss LG Oldenburg 15.02.06.
- .48: Urteil LG Düsseldorf 08.02.06.
- .49: Urteil AG Ludwigsburg 08.02.06.
- .50: Urteile BGH 07.02.06.
- .51: Urteil AG Leer 06.02.06.
- .52: Urteil LG Karlsruhe 03.02.06.
- .53: Beschluss LG Bonn 31.01.06.
- .54: Beschluss LG Bonn 23.01.06.
- .55: Beschluss LG Bonn 19.01.06.
- .56: Urteil LG Heilbronn 19.01.06.
- .57: Verfügung AG München 12.01.06.
- .58: Beschluss AG Delmenhorst 06.01.06.
- .59: Beschluss LG Düsseldorf 04.01.06.