Urteil des Landgerichts Dresden vom 30. Juni 2006
Az: 10 O 3613/05
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
LG Dresden kassiert Gaspreiserhöhungen und stellt frühere, niedrigere Preise als weiterhin gültig fest.
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Weitere Instanzen:
- Berufung: Urteil Oberlandesgericht Dresden vom 11. Dezember 2006 - U 1426/06 Kart
- Revision: BGH-Urteil vom 29. April 2008 - Az: KZR 2/07
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 30. Juni 2006
Weiterer Erfolg im Kampf gegen Gaspreiserhöhungen
Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich gegen die ENSO Erdgas GmbH
Am heutigen Tag (30. Juni 2006) urteilte das Landgericht Dresden in einer von sächsischen Verbrauchern initiierten Sammelklage, mit der ca. 120 Verbraucher gegen die letzten Gaspreiserhöhungen vorgegangen waren. Die Gasversorgungsverträge bestehen zu den Preisen mit Stand vom 01. Oktober 2004 fort. (Urteil vom 30.06.2006, AZ 3613/05, n.rk.)
Sollte das heute verkündete Urteil rechtskräftig werden, sind die darauf folgenden drastischen Preiserhöhungen vom 01.06.2005, vom 01.11.2005, vom 01.01.2006 und vom 01.04.2006 unwirksam.
„Auch wenn das Urteil unmittelbar nur für die beteiligten Kläger wirkt, können sich alle anderen Verbraucher, die ENSO-Kunden sind und Zahlungen gekürzt oder unter Vorbehalt geleistet hatten, mittelbar darauf berufen“ so die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich.
„Für eine Auswertung des Urteils sei es jetzt allerdings noch zu früh“, so die Verbraucherschützerin. Zunächst müssen die Urteilsgründe abgewartet werden.
Offenbar folgt das Landgericht Dresden in seiner Rechtsauffassung einigen in ähnlichen Rechtsstreiten kürzlich ergangenen Entscheidungen, so der Landgerichte Bremen und Berlin, nach denen eine Billigkeitskontrolle der Preise bereits dann scheitert, wenn schon die wichtigste Voraussetzung einer Preisanhebung, nämlich eine wirksame Preiserhöhungsklausel, fehlt.
Auch die Preiserhöhungen des Versorgers Erdgas Südsachsen GmbH stehen in einem von den sächsischen Verbraucherschützern koordinierten Verfahren von über 400 sächsischen Gaskunden auf dem Prüfstand. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Chemnitz findet im September statt. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Urteile hoffen wir nun, dass das Landgericht Chemnitz in ähnlicher Richtung entscheidet“, so die Bettina Dittrich.
Aktuelle und ausführliche Informationen über das juristische Vorgehen der sächsischen Verbraucherschützer gegen die anhaltenden Preissteigerungen bei Erdgas erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
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