Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 2. Oktober 2006

Az: 10 O 208/06

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Versorger wird verpflichtet, die Kalkulation offenzulegen und darüber hinaus zu beweisen, dass die Preiserhöhungen nicht anderweitig abgefangen werden konnten.

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