Beschluss des Landgerichts Gera vom 8. November 2006

Az: 3 HK O 81/05

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Versorger hat Darlegungs- und Beweispflicht, dass seine Tarife im Sinne des § 315 BGB festgesetzt sind. Preis- und Kostenkalkulation müssen so offengelegt werden, dass die Angaben von allen Beteiligten "verstanden werden können und damit nachvollziehbar und prüffähig sind".

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Weitere Informationen: Landgericht Gera: Auch Strompreise unterliegen der Billigkeitsprüfung

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