Urteil des Amtsgerichts Bad Salzungen vom 5. Oktober 2006

Az: 2 C 636/05

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Klage auf Zurücknahme der Gaspreiserhöhung wird abgewiesen, da Preiserhöhung durch Bezugskostenerhöhung seitens des Versorgers begründet war.

 Download Urteil Amtsgericht Bad Salzungen vom 5. Oktober 2006 - Az: 2 C 636/05 

Segment-ID: 5888