Hinweisbeschluss des Landgerichts Konstanz vom 28. Dezember 2006

Az: 9 O 71/06 KfH

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Nach Auffassung des Gerichts unterliegt die ursprüngliche Preisvereinbarung der Parteien keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB.

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