Beschluss des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 18. August 2006

Az: 14 C 347/06

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Gasversorger verpflichtet sich, die Zufuhr nicht zu unterbrechen, solange der Kunde die reduzierten Abschlagszahlungen ordnungsgemäß leistet und behält sich eine Zahlungsklage vor.

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