Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. September 2005

Az: VIII ZR 38/05

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

BGH urteilt letztinstanzlich, dass die von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht standhält.

Geklagt hatte der Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Scharr KG. Weitere Informationen.

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