Urteil des Landgerichts Bremen vom 30. Januar 2009

Az: 3 O 177/08

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Gericht spricht Kundin Rückzahlungsanspruch infolge ungerechtfertigter Bereicherung durch das Versorgungsunternehmen zu.

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