Urteil des Landgerichts Erfurt vom 10. Februar 2009
Az. 1 HK O 46/08
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Die gem. §§ 108, 102 EnWG ausschließlich zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts Erfurt hat die Zahlungsklage der SWE Energie GmbH gegen eine Gaskundin abgewiesen, soweit die geltend gemachten Forderungen auf mehreren Gaspreiserhöhungen ab dem 01.10.2004 beruhen, weil die Stadtwerke die Billigkeit der einzelnen Preiserhöhungen nicht nachgewiesen haben. Für den Nachweis der Billigkeit hält die Kammer die Offenlegung der einzelnen Preiskalkulationen für erforderlich.
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