Urteil des Landgerichts Hof vom 13. Mai 2009

Az. 1 HK O 44/08

Das Gericht erachtete die beanstandeten Preisklauseln in den Sondervertrag der HEW für unwirksam. Ebenso stellte es fest, das die AVBGasV keine Anwendung als ErsatzAGB findet. Auch findet keine ergänzende Vertragsauslegung statt.

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