Urteil des Amtsgerichts Ravensburg vom 9. Juli 2009

Az 5 C 169/09

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Das Amtsgericht gibt dem gegen einen Protestkunden klagenden Versorger recht. Aufgrund des Streitwerts ist eine Berufung nicht möglich.

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