Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Juli 2009
Az: VIII ZR 56/08
Die Revision der Verbraucherzentrale Bremen hatte Erfolg.
Die Kommunale Gasunion GmbH & Co. KG darf folgende Klausel in einem Sonderkundenvertrag nicht mehr verwenden, da diese die Kunden unangemessen benachteiligt.
"k. [= Bekl.] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach billigem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen."
Das Urteil auf juris.bundesgerichtshof.de
weiteres unter:
Pressemitteilung des BGH zum Urteil.
Segment-ID: 8414