Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Juli 2009

Az: VIII ZR 56/08

Die Revision der Verbraucherzentrale Bremen hatte Erfolg.

Die Kommunale Gasunion GmbH & Co. KG darf folgende Klausel in einem Sonderkundenvertrag nicht mehr verwenden, da diese die Kunden unangemessen benachteiligt.

"k. [= Bekl.] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach billigem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen."

Das Urteil auf juris.bundesgerichtshof.de

weiteres unter:

Pressemitteilung des BGH zum Urteil.

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