Urteil des Amtsgerichts Starnberg vom 29. Juli 2009

Az: 1 C 2058/08

Das Amtsgericht wies die Klage der Erdgas Südbayern ab. In diesem Sondervertrag waren die AVBGasV nicht wirksam einbezogen worden. Deshalb enthielt der Vertrag keine wirksame Preisänderungsklausel und somit waren die Preiserhöhungen nicht zulässig.

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