Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 2006

Az: VIII ZR 270/05

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Fernwärmeverträge enthalten in der Regel eine Preisgleitklausel. Wenn nach dieser Formel der Preis automatisch rechnerisch bestimmt wird und kein Ermessensspielraum für den Versorger besteht ("kann angepasst werden.."), dann hat der Versorger dabei kein Recht zur einseitigen Preisbestimmung.

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