Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 5. August 2009

Az 1 C 3533/08

Die Stadtwerke Ludwigsburg verklagten einen ihrer Fernwärme-Kunden auf Zahlung des einbehaltenen Betrages und die vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das Gericht urteilte, dass die Preisänderungsklausel unwirksam ist und somit kein Ansprüche auf Zahlung des erhöhten Betrages und der Anwaltskosten bestehen.

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