Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 6. August 2009

Az. 7 C 431/08

Das AG entschied, dass die Stadtwerke Villingen-Schwenningen dem vom klagenden Gas-Kunden unter Vorbehalt gezahlten Betrag zurückzahlen muss, weil die Preisanpassungsklauseln unwirksam sind.

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Diskussion im Forum

(17. Dezember 2009) Die SVS haben in der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Konstanz (6. Kammer) die Berufung gegen das Gaspreisurteil des Amtsgerichts VS vom 06.08.2009 zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Schon zu Beginn der Verhandlung machten die drei Richter klar, dass sie keinem der Argumente der SVS folgen werden. Darüber hinaus haben die Richter neue Gesichtspunkte gegen die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel angeführt, die bisher unbeachtet blieben. Dies gilt insbesondere für die Klausel auf deren Grundlage Steuern, Abgaben und Umlagen auf die Kunden abgewälzt werden können.

Das Gericht ließ auch keine Zweifel daran, dass es die Revision zum BGH nicht zulassen wird, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung mehr hat, nachdem der BGH alle entscheidungserheblichen Fragen im Zusammenhang mit Preisanpassungsklauseln in Gassonderverträgen in jüngster Zeit wiederholt gleichlautend entschieden hat.

Nach einer Unterbrechung der Verhandlung (RA Dr. Feuring musste sich mit den SVS abstimmen) nahmen die SVS die Berufung zurück. Damit konnten die SVS vermeiden, dass das Landgericht seine Kritikpunkte in einem Urteil zu Papier bringt, das von jedermann nachgelesen und zitiert werden kann. In etwas zwei Wochen gibt es ein Protokoll aus dem die vom LG genannten Problempunkte im Einzelnen hervorgehen.

Fazit: wer vor 2009 stets unter Vorbehalt bezahlt hat, kann sein Geld zurückfordern, nun aufgrund eines rechtskräftigen Urteils.

Wer noch nie oder erst ab 2009 widersprochen hat, für den ist noch offen, ob er Geld zurückfordern kann. Darüber verhandelt das AG VS erstmals am 19.01.2010.

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