EU-Richtlinien-Paket vorgelegt
(12. Dezember 2003) - Nach langem Streit hat die EU-Kommission ihr Gesetzespaket zum Ausbau der europäischen Energieversorgung und zur Verbesserung der Energieeffizienz verabschiedet.
Mit mehr grenzüberschreitenden Investitionen sollen die Stromnetze besser vor Totalausfällen wie im Sommer in Italien geschützt werden. Die Mitgliedstaaten sollen für Energiereserven sorgen und den Markt für neue Stromproduzenten öffnen. Sie sollen außerdem Standards für die Sicherheit der Übertragungs- und Verteilnetze vorschreiben.
Jeder Netzbetreiber muss einen jährlichen Bericht über seine Investitionsstrategie an den nationalen Regulierer senden, der eine Zusammenfassung an die EU-Kommission sendet. Der Regulierer soll außerdem Projekte beschleunigen und ausschreiben dürfen, die ein Netzbetreiber nicht ausführen kann oder will.
Die Kommission will zudem die zehn neuen EU-Mitglieder, die im Mai 2004 beitreten, besser ans bestehende Strom- und Gasnetz anbinden. 750 neue Kraftwerke mit 300 GW Gesamtleistung seien nötig, um den künftigen EU-Strombedarf zu decken. Die Nachfrage werde vor allem durch die Erweiterung um 40% bis 2020 ansteigen, 8 Mrd. Euro müssten investiert werden, so die EU-Kommission.
Die Kommission stellte auch eine Richtlinie vor, mit der der Energieverbrauch gesenkt und der Markt für Energiedienstleistungen wie Beleuchtung, Heizung, warmes Wasser, Belüftung gefördert werden soll. In vielen Mitgliedsstaaten kostet die Herstellung eine Kilowattstunde Strom 3,9 Cent, die Einsparung jedoch nur 2,6 Cent. Das wirtschaftlich erschließbare Einsparpotenzial bei Haushalten und Dienstleistungen liegt bei 22 Prozent.
Alle Mitgliedstaaten sollen von 2006 bis 2012 pro Jahr 1% der im Schnitt der letzten fünf Jahre an Endverbraucher verteilten Energie sparen, der öffentliche Sektor sogar 1,5%. Damit soll sich der jährliche Energieverbrauch bis 2012 um 6% verringern.
Drittes Element des Pakets ist ein Vorschlag zur Revision der Leitlinien für "Transeuropäische Energie-Netzwerke": Es sollen europäische Koordinatoren eingesetzt werden, die die Zusammenarbeit der nationalen Behörden verbessern und damit die Errichtung grenzüberschreitender Verbindungen beschleunigen sollen.
Viertes Element ist ein Vorschlag für den Zugang zu den Erdgasübertragungsnetzen, der die Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel übernehmen soll.
Das Paket muss vom Ministerrat und vom EU-Parlament verabschiedet werden.
Download Effizienzrichtlinie 2006/32/EG vom 5. April 2006
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