Urteil des Amtsgerichts Aue vom 28. August 2009

Az: 1 C 0271/08

Die Zahlungsklage der Stadtwerke Schneeberg wird abgewiesen. Der Klägerin steht kein Anspruch auf weitere Versorgungsbeiträge zu, da die Beklagte Sondervertragskunde ist und die Preisanpassungsklausel einer Inhaltskontrolle nach §307 BGB nicht standhält. Urteil nicht rechtskräftig, da Berufung möglich.

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