Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 23. September 2009
Az. 312 O 574/09
E.on Hanse: Vertragsfalle verboten – Überrumpelungsversuch gescheitert
(24. September 2009) Auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die E.on Hanse Vertrieb GmbH. Darin wird E.on Hanse verboten, gegenüber Kunden zu behaupten, dass die ab 1. Oktober 2009 verlangten Preise als vereinbart gelten, wenn die Kunden nicht bis zum 31. August 2009 kündigen. Sollte E.on Hanse gegen dieses Verbot verstoßen, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren. Weiteres auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg.
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