Urteil des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal vom 22. Juni 2009
Az 4 C 1215/08
Das Amtsgericht hat die Zahlungsklage der Stadtwerke Meerane GmbH gegen einen Gaskunden abgewiesen. Der Kunde konnte nachweisen, dass die Belieferung und Abrechnung bei dem Rechtsvorgänger durch einen Sondervertrag erfolgte, der von der Klägerin ungekündigt im Wege einer Rechtsnachfolge fortgeführt wurde. In dem Sondervertrag fehlt ein wirksames Preisanpassungsrecht der Klägerin.
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