Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 4. September 2009
Az: 65 C 271/07
Das Amtsgericht Pinneberg hat in seinem Urteil vom 4. September 2009 den billigen Gaspreis errechnet und seinem Urteil zugrundegelegt. Die Forderung des Gasversorgers Stadtwerke Quickborn wird zu 64 Prozent zurückgewiesen und zu 36 Prozent als berechtigt akzeptiert.
Das Gericht hat sich von einem Zeugen detailliert die Bezugspreise des Unternehmens darstellen lassen und daraus den billigerweise zu verlangenden Gaspreis im Urteil abgeleitet.
Das von den Stadtwerken vorgelegte Wirtschaftsprüfergutachten wird zurückgewiesen: Es erreicht laut Urteil nicht einmal die Stufe eines qualifizierten Parteivortrags und wird daher als Beweismittel zurückgewiesen. Auch die Tatsache, dass es sich um eine vereidigte Wirtschaftsprüfung handelt, ändert daran nichts. Diese sei zwar besonderen berufsrechtlichen Regeln unterworfen, das biete aber keine Gewähr dafür, dass die Angaben in der schriftlichen Zusammenfassung richtig seien. Der unterzeichnende Wirtschaftsprüfer habe die Unterlagen nicht einmal selbst eingesehen, sondern nur über einen Mittelsmann. Der Wirtschaftsprüfer kannte die Unterlagen daher nur vom Hörensagen und hat diese Daten ungeprüft in sein Gutachten übernommen.
Der angebotene Sachverständigenbeweis wäre unzulässig gewesen, da ein Sachverständiger keine gerichtlich festgestellte Grundlage für sein Gutachten gehabt hätte.
Es handelt sich um das erste Urteil bundesweit, in dem ein billiger Gaspreis vom Gericht ermittelt wird.
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