Urteil des Amtsgerichts Starnberg vom 22. Oktober 2009

Az: 6 C 2038/08

Das Amtsgericht Starnberg hat die Zahlungsklage der ESB gegen einen Gaskunden vollständig abgewiesen. Die Preiserhöhungen können nicht auf AVBGasV bzw die Nachfolgeregelung GasGVV gestützt werden, da es sich um Sonderverträge handelte und die ESB nicht substantiiert darlegte, wie diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen worden seien.

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