Urteil des Amtsgerichts Böblingen vom 14. Oktober 2009

Az: 20 C 2287/08

Das Amtsgericht Böblingen sieht es als erwiesen an, dass die Preiserhöhungen der EnBW gemäß §315 BGB der Billigkeit entsprechen. Die Beweisführung erfolgte durch ein Parteigutachen (Wirtschaftsprüfer) und die Vernehmung des erstellenden Gutachters als Zeugen.

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