Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 17. November 2009
Az: 10 C 268/09
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Die Zahlungsklage eines örtlichen EVU wird als unzulässig zurückgewiesen. Das AG Rheine verneint die sachliche Zuständigkeit. Denn nach § 102 EnWG ist das Landgericht Dortmund zur Entscheidung berufen.
Das Verfahren ist eines von 96 gleichgelagerten Verfahren vor dem AG Rheine.
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