Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Januar 2010

Az: VIII ZR 81/08

Der BGH hat eine Klage von 180 Kunden der Stadtwerke Essen gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.

Das Urteil auf juris.bundesgerichtshof.de

Kommentierung im Forum

Pressemitteilung des BGH Nr. 8/2010:
Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Vorinstanzen:

Urteil Oberlandesgericht Hamm vom 6. März 2008 - Az: 2 U 114/07

Urteil Landgericht Essen vom 17. April 2007 - Az: 19 O 520/06

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