Verweisungs-Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 22. Januar 2010

Az. 20 C 272/09

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

In dem Rechtsstreit der EWE gegen einen Kunden am Amtsgericht Königs Wusterhausen erklärt sich dieses auf Grundlage des § 102 EnWG für unzuständig und verweist an das LG Potsdam, Kammer für Handelssachen.

 Download Beschluss des Amtsgericht Königs Wusterhausen vom 22.01.2010 - Az: 20 C 272/09 

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Weiteres: Urteil des Landgerichts Potsdam vom 25. März 2010 - Az. 51 O 15/10

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