Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) vom 12. Januar 2010

Az. 18 C 861/09

Das Amtsgericht hat bei einem  „Sammeltermin“ insgesamt 57 Klagen der E.ON Hanse gegen Verbraucher verhandelt.

In 42 Fällen wurden die Klagen der E.ON-Tochter gegen Gaskunden zurückgewiesen, die nach Preiserhöhungen ihre Rechnungen gekürzt hatten. In 15 weiteren Fällen lehnte das Gericht Klagen prinzipiell ab, sprach der Firma aber Geld zu, da sich Kunden bei den Kürzungen vertan hatten. Die Preisänderungsklausel in den Verträgen sei unzulässig formuliert

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